Krummenau, Sibold, Ämelsberg (Transkription Nr. 492)
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- Krummenau (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Sibold (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Ämelsberg (Niedere Schule, Nebenschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Beantwortung der fragen über den zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Krumenau — Sidbald — Emmelsperg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
dorf. dorf. fleken. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
gehören alle zur Kirchengemeine Krumenau. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Sind vom District Neü St: Johann. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Jm Kanton Linth. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die zu Krumenau und Sidbald gehörig haüser sind in Entfernung von 1/4 Stund. Emmelsperg ist eine Berggegend, wo alle haüser sehr zerstreüt liegen und im Umkreis eine halbe Stund haben — meistens 2. oder 3. nahstehende haüser, oft, auch nur eins, ihren besonderen Orts Nahmen führen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Brunnen — in der Pfarrgemeinde Neßlau. 1/4. Stund — und E Wintersperg in der Pfarrgemeinde Kappel, eine halbe Stund von Krumenau entfernt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] gelehrt wird: lesen, schreiben und Psalmsingen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schule zu Krumenau wird im Winter besucht und dauret 12-14. Wochen. die übrigen 2. im frühjahr und herbst und dauren Jedesmal 6-8. Wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind keine eingeführt. Mann laßt alles mögliche lesen — Testament, Gebetbücher, Alte Predigten, zeitungen — durchaus ohne Plan und Auswahl. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
So mit den vorschriften — sie sind nur entweders alte mystische Gebetsprüch und Reim, oder oft sehr unglüklich gewehlte Bibelsprüch; auch ganz ohne alle Ortographie. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schule daurt täglich 6 Stund — vormitag und Nachmitags zu gleicher vertheilung. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Klaßeneintheilungen kennt mann nicht. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
die Schulmeister wurden vom Kirchenrath bestelt, aber ohne genaue Prüfung, weil mann meistens nur den Einen zu wehlen hatte, der sich etwa meldete. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 3] der Schulmeister von Krumenau ist Nahmens: Johann Ulrich Brunner. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Krumenau gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
alt 68. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Kinder hat er 11. aber bey sich zu erhalten nur eins. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer war er für Krumenau 44. Jahr. und für Sidbald 3. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hat keinen anderen bestimten Beruf, und muß sich außer der Schulzeit mit verschiedenen Arbeiten beschäftigen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Schul zu Krumenau besuchen. 39. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
22. als 13. Knaben und 9. Mädchen aus der gemeind. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ein eigner bestimter Schulfond ist keiner. die armen beziehen den Schullohn aus einem Gemeinds kapital, Kollekt benennt, wohin die Kommunionssteüren fließen; welches aber zugleich auch für armen Besorgung bestimt ist. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
der wöchentliche Schullohn von einem Kind, welchen die Eltern bezahlen — ist 4. oder 6. Kreüzer — diese machen die ganze Belohnung des Schullehrers aus. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaüser oder eigne Schulstuben sind keine vorhanden mann muss sie suchen, wo mann sie findt, Je nachdem Umständen und Gelegenheiten solche anerbieten. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |