Hemmental (Transkription Nr. 1012)

Schulort Hemmental
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 122-122v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Rayet
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Hemmental
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Hemmental
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
20.02.1799

BEANTWORTUNG über den Zustand der Schule, zu Hemmenthal.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorff.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Hat eine eigene Kirche.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Gehört zum Distrikt Reyath.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Schafhausen.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu diser Schule gehören weiters keine entlegene Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Auch keine Weiler, oder Höfe.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die eine Stunde von Hier entlegne Schulen, sind Beringen und Merißhausen, näher sind Keine

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in 2 Classen getheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt Schreiben, Rechnen, Lesen Singen, auch wird auswendig gelernt.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule fangt an, mit September bis Martini vormittag; von da bis Ostern auch Nachmittag, von da bis Pfingsten Vormittag: ¢1843¢¢ Auch wird von Martini bis Faßn. Nacht-Schul gehalten. ¢/1843¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind, der Heidelb. Catechis. das N. Testament nebst Psalmen und Liedern, auch Hübners Bibl. Historien ¢1843¢¢ Auch wird in der Nacht Schul das Helvetische Volks-Blatt gelesen. ¢/1843¢¢

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Mann hat Vorschrift-Zedel, schwachen wird auf ihr eigen Pappir vorgeschriben den Anfängern mit dem Bleystift. Dann werden alle Schriften fleißig Corigirt: auch wird Dictirt.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul daurt jedesmal 3 Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister haben bisher, der Obervogt, u. Pfarrer, nebst der Gemeine, durch eine offene Wahl bestellt.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Jacob Hatt:

III.11.cWo ist er her?

v. Hemmenthal.

III.11.dWie alt?

Er ist 40 Jahr alt:

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat ein Sohn.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist 22 Jahr Schul-Lehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher bey d. Eltern: ohne Beruf.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Wurde letsten Juny, Distrikt-Richter

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder gehen in die Schule.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 24
Mädchen 29
53.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Herbst und Frühling Knaben 15
Mädchen 18
33.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist keiner vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Zahlen die Hauß-vätter von jedem Kind für die ganze Zeit 24 xr.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist in schlechtem Zustand,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

nur eine Stube, im Gemeindhauß;

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

daher mußte der Schulmstr schon etliche Jahr die Schul in seinem Hauß halten u. bekommt Hauß-Zinß fl. 4.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemeinde mußte bisher ihr SchulHauß im Bauw besorgen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. Aus dem Korn-Amt, in Schafhausen 2 Mutt Mülli-Korn.
b. von der Gemeinde 2 Frtl. Kernen
An Gelt aus dem Armen Guth fl. 24. Schul Geldt von den Haußvättern von jedem Kind, für die ganze Zeit 24.
Bt. vorstehendem Articul 14.
d. ¢1843¢¢ vor ein Nacht-Schuler 12 xr. deren waren disen Winter an der Zahl 20. ¢/1843¢¢

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

HEMMENTHAL, im Canton Schafhausen Distrikt Reyath: d. 20. Febr. 1799 Jacob Hatt, Schulmst.

Zitierempfehlung: