Hemishofen (Transkription Nr. 1014)

Schulort Hemishofen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 200-201v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Stein am Rhein
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Stein
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Hemishofen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hemishofen (Niedere Schule, reformiert)
25.02.1799

Beantwortung der von dem B. Minister der Künste u. Wissenschaften vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hemishofen ist

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf, und

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht eine eigene Gemeine aus;

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

es gehört zu der Kirchgemeine Stein,

I.1.dIn welchem Distrikt?

in den Distrikt Stein und

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

in den Kanton Schafhausen.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn den Schulbezirk gehören keine außer dem Dorfe liegende einzelnen Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Eben so wenig ganze Dörfer, Weiler oder Höfe.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Bis auf eine Stunde im Umkreise liegen:

I.4.aIhre Namen.

Die Schulen in Wagenhausen, Stein, Burg, Eschenz, Ramsen.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Wagenhausen liegt in einer Entfernung von 1 1/2 viertelstunde, jenseits des Rheins, Stein ist eine halbe Stunde, Burg jenseits des Rheins eben so weit, Eschenz 3/4 Stunden, Ramsen ebenfals aber gegen Schwaben hin 3/4 Stunden von hier entfernt.

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schule Kinder sind in drei Klaßen abgetheilt, u. zwar so, daß die ältern die Schule nur Vormittag besucht, die jüngern Nachmittag. Die mittlere nimmt an dem Unterricht der ältern Theil u. der jüngere Antheil u. kommt also Vormittag u. Nachmittag in die Schule
Jch bin sehr überzeügt, daß diese Einrichtung nicht blos nüzlich, sondern durchaus nothwendig ist; allein es gehört dazu, daß die Schule fleißig u. nicht nur im Winter besucht werde.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der hiessigen Schule sucht man die Kinder beiderlei Geschlechts dasjenige zu lehren, was sie als vernüftige u. nüzliche Menschen wißen sollen. Lesen, Schreiben, Rechnen. durch Unterredungen wird ihr Verstand aufgeklärt u. ihr Herz für das Gute gebildet; man sucht sie auf die Natur aufmerksam zu machen, u. sie vor Aberglauben zu bewahren. Der christliche Religions Unterricht ||[Seite 2] wird ihren nach Beschaffenheit ihrer Fähigkeit be ertheilt. Jn einem nähern Detail kann ich {nicht} hier nicht eintreten.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird im Winter von Martini bis Ostern ununterbrochen gehalten. Von Ostern bis Martini sind wöchentlich zwei Vormittage zum Unterrichte bestimmt; welches freylich zu wenig ist. Aber auch diese Stunden konnte ich mit großer Mühe erringen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die eingeführten Schulbücher sind:
Das von mir mit einigen Veränderungen herausgegebene Herderische A.B.C. u. Lesebuch.
Der kleine Züricher Katechismus oder sogenennte Lehrmeister.
Wasers Schul u. Hausbüchlein, enthaltend Gebete, Lieder, Psalmen, Bibelsprüche.
Rochows Kinderfreund.
Der von mir verfasste Schreibschüler.
Bertrands christlicher Catechismus.
Das neue Testament.
E Bertuchs Bilderbuch für die Naturgeschichte.
von disen genannten Schulbüchern haben alle Kinder die gleichen Editionen, weil ohne das der Unterricht in Klaßen un möglich wäre.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften enthalten; Lebensregeln, Sprüchwörter etc. So oft ein Schüler eine Vorschrift ungefehr 6 mal nachgeschrieben hat, so bekommt er eine andere.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich fünf Stunden; drei vormittag u. zwei Nachmittag. Monntag u. Mittwoch ausgenommen, wo {noch} die 6te Stunde, welche dem höhern Religions Unterrichte bestimmt ist, hinzu kommt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der hiessige Schullehrer der zugleich Prediger ist wurde von dem ehemaligen Magistrat in Stein, durch die Mehrheit der Stimmen gewählt.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Johannes Büel.

III.11.cWo ist er her?

Jst gebürtig von Stein am Rhein.

III.11.dWie alt?

Sieben und dreissig Jahre alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Verheyrathet aber ohne Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist schon 14 Jahre an der hiessigen Stelle.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war ehe er hieher kam Vikarius und Hauslehrer in Schafhausen.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem Lehramt ist ihm die Stelle eines Distrikts Jnspektor aufgetragen worden.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm Durchschnitt belauft sich die Zahl der Schüler auf dreissig.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 6
Mädchen 24.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer u. Winter ist die Zahl der Schüler gleich, weil der Lehrer fest darauf hält, daß alle Schüler beym Unterricht sich einfinden sollen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld bezahlte jeder Schüler wöchentlich 1 1/2 xr.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Helferei, in welcher das Schulzimmer angebracht ist, ist nicht neu, aber auch nicht baufällig.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist ein {besonderes,} einelnes, der Schule allein gewidmetes schönes Zimmer.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Magistrat in Stein besorgte bis izt die Unterhaltung der Helferei u. also auch der Schule.

IV.16Einkommen des Schullehrers.

Das Einkommen des Schullehrers (wobei er aber nicht bestimmen kann was er als Schullehrer oder als Prediger bekommt) ist:

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld 140 fl.
Getraide 10 Malter Korn
ein Malter Hafer
Ein Malter Roggen
Holz 9 Klafter
Wein. 4 Saum.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

||[Seite 4] Die Quellen, aus welchen diese Einkünfte fließen sind:

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Das Gemein gut in Stein; ausgenommen 2 Malter Korn u. ein Saum Wein, welcher aus dem Kloster in Stein bezogen wurden, welche aber nach aufhebung der Zehnten nicht mehr geleistet werden konnten.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hemishofen 25 Febr 1799.
Johannes Büel. Helfer.

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