Neuenegg (Transkription Nr. 1048)
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- Neuenegg (Niedere Schule, reformiert)
01.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Neüenegg, Die Schul namset sich auf der Flüh: Agäntschaft daselbst, Distrikte Laupen, CANTON Bern. Die ganze Kirchöry macht eine Gemeind aus, und hat kein großes dorf, sonderen ist zerstreüt in Häüser. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
NAHMEN der Örter wo in die Flüh-Schul gehören. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
{Die benachbarten Schulen sind Bramberg, in dieser gemeind Eine Halbe-Stund von hier. und Wangen in der Kirhorj Köniz, eine Stund von hier.} |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jm bustabieren Lesen, Auswendiglernen des heidelberger CATECHISMUS, Der alten und neüen Psalmen, Fest-Gesänge, und Gellert Geistliche Lieder, im Schreiben, und Lesen allerhand schripturen, und auch im Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden des Winters von anfang deß Wintermonet bis Maria verkündigung, in der Wochen jedesmahl des Morgens von 9. biß halb 12. Uhr, und Nachmitag v: 1. bis halb 4 Uhr gehalten. Auch hält der Schulmeister des Winters die Sonntags-Kinderleh{ren.} Jm Sommer ist alle Samstag vormitag von 8. bis halb 12. Uhr Schul, ausgenommen die Ferien. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Außert den ob angezeigten Schulbücheren wird noch des Hübners Kinderbibel (zum Lesen und Erklaren) gebraucht. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften betreffend, so wird Anfägeren Buchstaben Worter, und Zeilen vorgeschriben, den Gröseren aber, werden Vorschriften im Bletern erteilt, auch läßt nan sie getruckte Lieder abschreiben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul tauret Täglich wie ob gedacht 5. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
||[Seite 2] Klaßen sind keine, Doch werden die Kider an den Schul-Examen nach Aufführung, Fleiß und Geschicklikeit belont. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der gegenwärtige vom Pfahrer und Gemeind erwählte, und von {alt} Landvogt zu Laupen bestatigte Schulmeister heißt Jacob Weismann, gebürtig von Neüenegg, ist Alt den 7 Augst 28. Jahr, ist Ledig, und seit 4 Jahr alhier Schulmeister Vorhär war ich meinem Vater behülflich auf der Bramberg-Schul, Nebst dem Schulbesuch treibt er Landarbeit. Jst auch Läser, und Vor-Singer, in der Kirch. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, Obgemelt, bim 2. u. 3. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Schulfond, bey meinem wißen keiner. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schül-gelt wird zusamen gelegt, von den Haus-väteren. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus, Alt und baufällig, Eine kleine Schul-Stuben, und ein klein Stüblj für den Schulmeister. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkomen des Schul-Lehrers, an Gelt 20. kr. Drej Klafter danig Holz. und Einer viertel Jucharten Acherland. — Ein geringes {zeitliches} Einkonen vor solche müh. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Jch Empfahle Eüch in den Schuz des ALLERHÖCHSTEN, und verbleibe Eüer Gehorsammer Schul-Diener |