Bischofszell (Transkription Nr. 105)

Schulort: Bischofszell
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 301-302v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Bischofszell
Agentschaft 1799: Bischofszell
Kirchgemeinde 1799: Bischofszell
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Bischofszell
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

26.02.1799

Bischoffzell Catholische Schull.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Eine chatol: Schule ist zu Bischoffzell.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine kleine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Eine eigene Kirchen gemeine, und hat eine eigene Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Der Haubt Ort des Distriktes.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgaü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde liegen 53 Haüser Jnnerhalb des Umkreises der zweyten Viertel stunde liegen 22 Haüser Jnnerhalb des Umkreises der Drittel Viertel stunde liegen 25 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 2] Die zum Schul bezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höffe.
* in der Stadt, — Stunden, 29 Kinder
Dörfer
Wolfhag, 3/4 Stunden, — Kinder
Hauptwyl, 1/2 Stunden, — Kinder
Enkhüsern, 3/4 Stunden, 1 Kinder
Halden, 3/4 Stunden, 5 Kinder
Weiler und Höffe
Jberg, 1/4 Stunden, — Kinder
Bruckmülle, 1/2 4 Stunden, 1 Kinder
Bitzy, 1/2 4 Stunden, 3 Kinder
Stocken, 1/4 Stunden, 5 Kinder
Rüthy, 1/2 Stunden, — Kinder
Horb, 1/2 Stunden, — Kinder
Alten, 1/2 Stunden, — Kinder
Tobel, 3/4 Stunden, — Kinder
Lauften, 3/4 Stunden, — Kinder
Freyhirten, 3/4 Stunden, — Kinder Ruklishub, 3/4 Stunden, — Kinder Rieder mülle, 1/2 Stunden, — Kinder
Lochersodlen, 1/2 Stunden, — Kinder
Auf dem Tobel bey der Stadt, 1/2 4 Stunden, 6 Kinder
An der Staig, 1/2 4 Stunden, 3 Kinder
Badhüten, 1/2 4 Stunden, — Kinder
Klausen häusel, 1/4 Stunden, — Kinder
Katzensteig, 1/4 Stunden, 1 Kinder
Moßburg, 1/4 Stunden, 1 Kinder
Stich, 1/4 Stunden, 2 Kinder
Winklen, 1/4 Stunden, — Kinder
Hack born, 1/2 Stunden, — Kinder
Blockershaus, 1/2 Stunden, — Kinder
Lowen haus, 1/2 Stunden, 2 Kinder **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Hauptwill 1/2 Stund Reformiert — Waldkirch, Kanton Santis, 1 Stunde Chatholisch Wolfhag in St Pelagy Gottshaus 1 Stunde Chatholisch — Wylen in St Pelagy Gottshaus 3/4 Stund Reformiert. — Sitterdorf 1/2 Stunde Reformiert, Zillschlacht 3/4 Stunde Reformiert. — Hohentannen 1/2 Stunde Reformiert Schönenberg 1 Stunde Reformiert. — Helfenschwill und Niederbeüren Kanton Säntis 1 Stund Chatholisch

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dahiesiger chathol. Schule wird gelehrt A: B: gedruckt u: geschrieben Buchstabieren und Lesen, samt Orthographie — Rechnen — Schönschreiben samt Anleitung zu Aufsatzen und Briefwechsel — Erkentnis des höchsten Wesen, durch den Gebrauch der Vernunft, und die geoffenbarte Religion — Allgemeine- Vaterlands- und Religionsgeschichte — Sittenlehre — Gesundheits lehre. — Natur lehre — Französische Sprache und Zeichnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Hiesige chatolische Schule wird Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 3] Nur ein einziges Buch, der Constanzische Katekismus ist eingeführt. Die übrige Lehr gegenstände alle muß ich aus zusammen getragenen Auszügen durch Verlesungen lehren.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Aus Mangel nöthiger Schulbücher, hab ich die mehresten Lehrgegenstände auf Vorschriften verfaßt, um die Schüler einiger maßen in Stand zu setzen, aus ihren zusammen getragenen Schriften büchern lernen zu können, und die haüfigen, Zeit kostenden Vorlesungen zu verringeren.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert Vormittag von 8 1/2 bis 11 Uhr und Nach mittag von 1 bis 3 Uhr. — Die Französische Sprache und das Zeichnen werden in Neben stunden gelehrt.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schüler sind in 3 Klaßen eingetheilt. 1ste A: B: und Buchstabieren, 2te Lesen, Schreiben und Rechnen. 3te Ernstere Gegenstände wie in § 5 angezeigt worden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul Lehrer ward seit Anno 1783, da die Collegial stift der chatholischen Bürgerschaft das gänzliche Schul wesen abgetretten, von den Bürger- und Schul räthen erwählt, nach einer strengen Prüfung, und Lebenslang auf Wohl verhalten.

III.11.b Wie heißt er?

Joseph Fridolin Ott, Stadtbürger, 60 Jahre alt, habe 5 Kinder, von 9 bis 25 Jahr, bin 15 Jahre und 2 Monate Schul Lehrer.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bin 12 Jahre in Sardinischen Diensten gestanden, bey den Regimenten Fatio und Zirten, unter welcher Zeit ich 4 Jahre als Bataillons-Chyrurgen unter den Regiment Kalbermatten gedient. — Neben der Schule hab ich noch eine kleine unbedeütende Chyrurgische Praxie.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Schuler ist sehr abwechselnd, von 40 bis 60.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter habe immer ein Drittheil mehr Schüler als im Sommer, und die Anzahl der Mädchens über steigt gemeiniglich um etwas die Zahl der Knaben.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Liegt bey der hiesigen Collegial stift deponiert, und besteht aus 52 Viertel Kernen und fl. 40 an Geld. — Die gemeine Stadt giebt jährlich 10 kleine Klafter Tannen holtz zur Einheitzung des Schul Zimmers.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die gemeine Stadt giebt jährlich 10 kleine Klafter Tannen holtz zur Einheitzung des Schul Zimmers. Das ferner Salarium wird mir aus dem chatholischen Bürger gut gegeben, und kan vermehrt und vermindert werden.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 4] Schul geld ist keines angeführt, es ist eine völige Freyschule für die ganze Gemeinde.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst in gutem Zustande, und erst vor 14 Jahren einige 100 Gulden zu deßen Bequemlichkeit, aus dem chathol: Bürgergut dafür verwendet worden. Es enthalt eine geraümige und wohl eingerichtete Schul stube, und ist von der Wohnung des Lehrers im gleichen Haus abgesöndert. — Für das ganze Gebäude sorgt das chatholische Bürgergut, und erhält es in Baulichem Stande.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

A: B: Jst § 13 Beantwortet worden.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Ohne mühsame Untersuchung kan leicht eingesehen werden, wo die Schuld liegt, daß die Kinder so unfleißig zur Schule kommen. Der Klaßen kurse geht fort, während daß 3-4 und mehrere Täge versaümt werden, und so ist das Wißen des Schülers ein Bruchstück, und bey der Repetition anstößig u: hinterlich Wie muß da geholffen werden?
Schädlich ists den ältern Schülern wenn Kinder unter dem Schulalter in die Schule geschickt werden; aber noch schädlicher ists, wenn Schüler, die kaum 10-12 Jahre alt sind, aus der Schule genohmen werden, ohne die Jnspettoren und Lehrer darüber zu Rath zu ziehen und ohne Ein willigung und Erlaubniß. Die Vernunfts gaben sind sehr ungleich, und laßen sich nicht immer auf die Jahre berechnen; aber doch erst mit den Jahren kommen die richtigen Begriffe. Junge Leüte werden gleich den Schmeterlingen, schön und vollkommen, wenn Sie die gehörige Zeit als Pupen aus harren können. Bevor die Schüler die Schule verlaßen dörfen, sollen und müßen Sie nicht geprüft werden?
Es giebt Eltern, deren oeconomisches Verhältniß das Schulgehen ihrer Kinder ganz un möglich machen — könte nicht solchen Eltern, durch bemittelte Gemeinds genoßen, oder durch andere Weege, zur Beförderung des Schulgehens einige Schadloshaltung gemacht werden? Mich dauerten diese Unwißenden, und ohn entgeltlich und aus freyem Willen errichtete ich verfloßnes Frühjahr eine Sonn- und Feyrtagsschule, wo sich seither immer 40 bis 50 Schüler fleißig einfinden.

Unterschrift

Joseph Fridolin Ott Schul Lehrer Bischoffzell den 26 Febr: 1799

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