Bolligen (Transkription Nr. 1088)

Schulort Bolligen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 92-94v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799: Bolligen
Kirchgemeinde 1799: Bolligen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Bolligen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bolligen (Niedere Schule, reformiert)
05.03.1799

BERICHT!
Über den Zustand der Gemeind Bollingen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schul ist zu Bollingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst ein Eigene Kirch-Gemeind Agentschafft.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

gehört in den District und

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb deß Umkreißes der nächsten 4tel stund Liegen zu gedachter Schule gehörige Dorfschafften als BOLLINGEN hat Häüser 14. Kinder 40.
JTTIGEN hat Häüser 21. Kinder 35.
FLUGBRUNEN hat Häüser 8. Kinder 10.
Die Weiler, WEGMÜHLI und ROTHHAUS, hat Häüser 8. Kinder 15.
Der Hoof SCHERMEN und NEÜHAUS hat Häüser 10. Kinder 16.
Jnnerthalb deß Umkreißes der 2.t 4tel stund Ligt die DORFSCHAFFT HABSTETTEN, hat Häüser 30. kinder 54.
DER HOOF RIESEN -Ried, hat Häüser 5. Kinder 6. ||[Seite 2] Jnerthalb deß Umkreißes der 3t. 4tel stund, Ligt der Fleken WORBLAUFFEN hat Häüser 22. Kinder bey 24.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Jm Umkreis einer stund sind die Schulen, Ostermundigen, Fehrenberg, und Gehristein,

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 5. Classen abgetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wird gelehrt Lesen, auswendig gelehrt Schreiben, Rechnen, und nach Maasgab der Kinder Fähigkeit, Wochentlich 2. mahl in den anfangsgründen Cattechisiert, auch gesungen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird gehalten im Winter Von anfangs Novembr: bis Ends Martj, auch alle Sontage Kinderlehr Die Sommer Schul dann ausgenommen die Ernnd und Herbst Urlaub, von anfangs April, bis End Octobr:

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher befinden sich nebst der Bibel, Der Heidelberger Cattechismus, Psalm A: N: Hübners historien

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es wird Von dem Schullehrer nach Maasgab den Lehrling Vorgeschrieben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Und währet oder dauret die Schul täglich 4. stund,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schullehrer ist Von den Vorgesetzten der Gemeind ernennt, und von dem Pfarrer bestätigt,

III.11.bWie heißt er?

Heißt Christian Kurtz,

III.11.cWo ist er her?

Von Utzingen Kirch Gemeind Vechingen,

III.11.dWie alt?

Alt 63. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat 1. Weib, 1. Sohn 1. Sohns Frau,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Jst 2. Jahr alda Schul Lehrer,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst vorher zu Vechingen 18. zu Worb 3. und zu Utzingen 17. Jahre Schullehrer gewesen, Jst ohne weiteren Beruf.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat gegenwärtig neben dem Lehrammt keine Verrichtung.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl der Lehrkinden Überhaubt 180.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Als im Winter Knaben 95. Mägdlin 85. so auch im Sommer.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schul fond oder Stift ist keinen.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt aber Jst Von jedem Landsaßenkind erhoben 7. bz. 2. xr. Von Dera Cammer.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein Eigend Schulhaus worfür d: Gemeind sorget,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Es ist ein Eigend Schulhaus worfür d: Gemeind sorget,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Dinkers Müt 7. für den Winter.
An Gelt kr. 14. für den Winter.
Der Dinkel wird Erhoben aus den Grundzinßen so die Gemeind zu beziechen hate.
Daß Gelt aber wird genommen aus d: Gemeinds Casse
Für den Schullohn im Sommer kr. 19 bz. 5. kommt aus dem zusamengelegten Gelt der Hausvätter.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben den 5ten Marty 1799.

Zitierempfehlung: