Ostermundigen (Transkription Nr. 1091)
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- Ostermundigen (Niedere Schule, reformiert)
15.03.1799
SCHUL-BERICHT.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Namen des Orts wo die Schule ist, heißt, Ostermundigen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Gehört zu der Kirchgemeinde, und Agentschaft Bolligen |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt wie auch Kanton Bern. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
An dem Schul-Ort sind im Umkreise innert einer 8tel Stund Haüser 28. Kinder 47. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gehört noch dazu Steingrube mit Haüser 8. Kinder 20. Jttem Dennigkofen ein Hoof. 1. Kinder 3 Summa 70. diese 2 Örter sind entfernt 1/4 Stund. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die entfernung der innerthalb 1e. Stunde gelegenen Schulen, sind: Bolligen, ist 1. Stund. Stettlen 1. Muri 3/4. Stalden und Bern 1/2 Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren Lesen, Singen, in den Psalmen-Büchern außwendig ? die Heidelber Fragen, die von Hübner neü übersezten Biblischen Historien, und Psalmen, ferners Schreiben, einichen anfang im Rechnen — und Katechesieren über den Heidelberger, nebst gebührender Sittenlehr. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden im Winter von Martini an, bis zu Maria Verkündigung alle Tage — im Sommer aber alle Samstag gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind vorhanden, 2. alte Bibel, eine Große und eine Kleine. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften, als Curent, wird denen Kindern erstlich, in den Anfangszügen, hernach ein mehreres zur Zeit wenn sie gut Lesen und Außwendig Lernen — in den Nachmittag Stunden vorgeschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich dauret die Schule 5. Stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in 4 Claßen, namlich in Buchstabieren, Lesen, Außwendig lernen, Schreiben und Rechnen abgetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 3] Die Schullehrer sind bis dahin von der 4tel Gemeinde, nebst gutheißen des Herrn Pfarrer des Orts, und Landgericht. Venners zu Bern bestellt worden; der jezige heißt Rudolf Baumgartner, die herkunft ist von Seedorf bei Aarberg, ist alt 30. Jahr, hat eine Famillie, und Kinder 5. war Schullehrer, allhier 3. und vor diesem zu Laterigen Kirchhöre Suz, auch als Schullehrer 6. Jahr, nebst dem Schulamte ist noch der Beruf Flach Mahlen. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Der Kinder kommen überhaupt in die Schule bei 60. Jm Winter kommen Knaben etwan 26. und Mädchen, bei 24. Jm Sommer — Knaben bei 8. und Mädchen abwechlungs weis auch so viel, und mehr und weniger. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond ist keinen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist auch keines eingeführt, als bei dem Schul-Examen wird dennen Kindern, von dem Kirchenguth etwas weniges aus getheilt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schulhaus ist in einem Mittelstand, ist von Holz erbauet, hat eine Stube zur Schule, und eine zu des Lehrers bewohnung. ||[Seite 4] Für die Reperation, und Besorung des Schulhauses ist die Dorfschaft dazu verpflichtet. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Schulhaus ist in einem Mittelstand, ist von Holz erbauet, hat eine Stube zur Schule, und eine zu des Lehrers bewohnung. ||[Seite 4] Für die Reperation, und Besorung des Schulhauses ist die Dorfschaft dazu verpflichtet. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers bestehet, in Geld — von dem Kirchenguth jährlich kr. 12 und von zusammengelegtem der Hausväter kr. 8 |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
ANMERKUNG |
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Unterschrift |
Gruß und Verehrung! |