Littewil (Transkription Nr. 1098)

Schulort: Littewil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 111-112v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Bern-Land
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Vechigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Vechigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Littewil (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG
über die Fragen des Zustandes der Schule im Vechingen Bergviertel, das Schulort heißt Littewyl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Diese Schul gehört zu der Kirchgemeind Vechingen Canton und Distrikt Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Diese Schul gehört zu der Kirchgemeind Vechingen Canton und Distrikt Bern.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die darzu gehörigen Ortschaften sind:
a. das Dörfle Littewyl wo die Schule ist 6 Häüser
b. Radelfingen 16. Häüser
c. Bangerten 6. dito
d. Heisteri 3. dito
e. Menzewyl 4. dito
f. Äzereüthi 2. dito
g. Schönbrunen 3. dito
h. Diebelßhausen 4. dito
i. Bächi 5. dito
k. Ober Studweyd 1. Haus
l. Birche 2. Häüser
m. Wideboden 2. dito
n. Böß Arnni 2. dito
diese sind 1/4 Stund vom Schulort entfernt
o. Lauterbach 8. dito ist eine 1/2 Stund entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die übrigen Schulen in der Kirchgemeinde Vechingen sind von der Schul zu Littewyl entlegen
a. Vechingen 1 Stund
b. Uzingen 1/2 Stund
c. Lindenthal 5/4 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule wird mit den Anfängern gelehrt:
a. das so genante Namenbüchli zum Buchstabieren.
b. Zum Lesen der Heidelberger Catechismus.
c. das Neüe Testament.
d. allerhand gesriebene Briefe. Zum ||[Seite 2] Zum Auswendig Lernen.
a. der Heidelberger Catechismus.
b. etliche Psalmen, Psalter Festgesänge und von Hübner biblische Historin.
c. Knaben und Mägdchen lernen Schreiben und auswendig Buchstabieren
d. Singen, und so viel die Zeit erlaubt auch Rechnen.
e. denn wird im winter alle 14. Tag von dem Schullehrer eine Kinderlehr gehalten.
Die Winter Schule fängt an auf Martini und währt bis Maria Verkündigung

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

per. Tag 4 Stund.
Die Sommer Schule währt nur 14. Tag per. Tag 1. Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ist Anno 1785. vom Herrn Vicarius Riz jezt Pfarrer Aetigen, und den Vorgesezten erwählt und von dem damahligen Herrn Venner des Landgerichts Conolfingen bestättiget worden.

III.11.b Wie heißt er?

Bernhard Delsperger.

III.11.c Wo ist er her?

von Vechingen.

III.11.d Wie alt?

47 Jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist sonsten ein Schreiner.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Diesen Winter besuchen die Schule Knaben 65. Mägdchen 64.
129.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer aber besuchen die Schule wegen der Landarbeit mehr als die helfte weniger dann im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist Baufellig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

die Schulstuben sehr kalt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Es gehört den Partikularen dieser Schul, welche es erbauen laßen, und liegt auch denselben zu erhalten ob. für ||[Seite 3] für die Schulstuben wird alljährlich von dem Kirchenguth zu Vechingen fünf Franken zins bezogen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkomen des Schullehrers ist jährlich
a. Dinkel. 3 Mütt 6 Mäs
b. an Gelt kr. 13. bz. 6. 1/2.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

selbiges wird folgendermaßen bezogen
a. von den Partikularen dieser Schul, Dinkel. 3 Mtt 6 Mäs
b. an Gelt kr. 5. bz. 2.
c. von den Partikularen aus der Lindenthal Schul kr. 1. bz. 7.
d. von dem Allmoßner der Kirchgemeind Vechingen kr. 1. bz. 15.
e. von jenigen von Herrn alt Dekan Kohler selig den Vier Schulen in der Gemeinde Vechingen Vergabet kr. 300 Capital, der Vierte Theil Zins kr. 2. bz. 18. xr. 3
f. von jedem Schulkind 2. krüzer kr. 2 bz. 14 xr. 2

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNGEN
1. Von obbemelten Schuleinkomen muß der Schullehrer per. Jahr kr. 3. Hauszins bezahlen, so das ihme nur noch übrig verleibt kr. 10 bz. 6 xr. 2
2. Zu diesem Schulhaus wahre kein Land auch keinen Garten Zum anpflazen, der Schullehrer mußte noch in seinen Eigenen kösten darfür sorgen
3. Mußte der Schullehrer für das Brenholz in seine Haushaltung selbsten sorgen, und in seinen Eigenen kosten anschaffen

Unterschrift

Zitierempfehlung: