Dübendorf (Transkription Nr. 1107)
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- Dübendorf (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN MIT HINSICHT AUF DIE SCHULE, ZU DÜBENDORF.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
DÜBENDORF, wo diese Schule ist, ist eine eigene Kirch Gemeine, und hat einen eigenen Agenten, Sie gehört zu dem Distirct Regenstorf im Kanton ZÜRICH. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Schule stehet ungefehr in der Mitte des 3/8. Stunden langen dorfes, das in 3. Quartieren eingetheilt wird. a. in Weil. b. Oberdorf und c. Unterdorf. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zum Schulbezirke gehörige Dörfer und Höfe sind folgende. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Die im Umkreise auf eine Stunde benachbarten Schulen sind. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird nach den in 3 Classen eingetheilten Kindern gelehrt — Buchstabenkenntniß, Syllabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird im Sommer und Winter gehalten — die Winter Schule, wo die mehreren zur Schule kommen, fangt mit Martini an, und endigt sich mit der Zweyt lezten Woche im Aprill. Die Sommerschule fangt mit May an, und dauret mit Unterbrechung von etwa 3. oder 4. Wochen Ferien bis Martini: Täglich wird die Schule 6. Stunden gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
die eingeführten Schulbücher sind ||[Seite 3] Nammenbüchli — Lehrmeister — Zeügnußbuch — Psalmenbuch — Bischofzeller Schulbüchli — Erster Religions Unterricht, Testament, die Kinder lernen nach Vorschrift schreiben. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule wird im Sommer und Winter gehalten — die Winter Schule, wo die mehreren zur Schule kommen, fangt mit Martini an, und endigt sich mit der Zweyt lezten Woche im Aprill. Die Sommerschule fangt mit May an, und dauret mit Unterbrechung von etwa 3. oder 4. Wochen Ferien bis Martini: Täglich wird die Schule 6. Stunden gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Jn der Schule wird nach den in 3 Classen eingetheilten Kindern gelehrt — Buchstabenkenntniß, Syllabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister wurde bisdahin von dem Examinator Collegium in Zürich Examinirt und erwählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Der jezige heißt Ludwig Pfister von Dübendorf. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
get. den 9. Aprill 1747. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Seine Familie bestehet aus 6. Kindern, 5. Söhnen u. 1. Tochter, der älteste Sohn Caspar get. 9. October 1774. ist ihm vor 3 Jahren von dem Examinator Collegium zum Schul adjunctus gegeben worden, Er selbst ist bereits 10. Jahre Schulmeister; |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher suchte er seinen Unterhalt mit Seidenweberey. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jzt kann weder er noch sein ältester Sohn neben der Schule einen Beruf treiben im Sommer arbeiten sie Abends etwa noch ein par Stunden auf ihrem Gütchen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
DIE SCHULE BESUCHEN. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer. Knaben. 30. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 4] Ein Schulfond ist hier nicht vorhanden, und darum fällt die Beantwortung der darauf Bezug habenden Fragen weg. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Das eingeführte SCHULGELD von Kindern, deren Eltern den Schullohn bezahlen mußten, welches aber weit die kleinere Zahl ist, ist auf 1. ß. 3. Hlr. gesezt |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Es ist hier ein Schul Haus, das aber nicht mehr als 1. Stube zum Lehren enthält, und auch als Gemeindhaus gebraucht wird; es wird darum auch von der Gemeind im baulichen Stande erhalten — Baufällig ist es eigentlich nicht, aber es hätte vieler Verbeßerungen nöthig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Es ist hier ein Schul Haus, das aber nicht mehr als 1. Stube zum Lehren enthält, und auch als Gemeindhaus gebraucht wird; es wird darum auch von der Gemeind im baulichen Stande erhalten — Baufällig ist es eigentlich nicht, aber es hätte vieler Verbeßerungen nöthig |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das EINKOMMEN des Schullehrers bestand von Martini 1797. bis Martini 1798. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Das EINKOMMEN des Schullehrers bestand von Martini 1797. bis Martini 1798. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
||[Seite 5] Bescheint, |