Oberengstringen (Transkription Nr. 1112)
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- Oberengstringen (Niedere Schule, reformiert)
18.02.1799
Beantwortung. Auf die Fragen, über den zustand der Schulen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gemeind Ober-Engstringen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
und ist eine Eigne gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
und gehört zu der Kirchengemeind Höngg. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Jm distrik Regenstorff. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Zürich. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Der zum Schulbezirk gehorigen Haüßer sind Folgende. Jm dorf sind 21. Haüser, und und der leten ist. Ein Hauß. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
die Namme des orts OberEngstringen und der letten. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
die Benachbarten Schulen im umkreise Sind dise, Höngg. Unter-Engstringen. Weiningen. und Regenstorff. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wir geleht schreiben geschribnes und drukts Leßen. außwendig Lernen und Buchstabieren. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird Winter und Sommer gehalten. Jm Winter. 19. Wochen. und Jm Sommer. 20. Wochen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Es Sind Bücher Eingeführt. Nammenbüchli. Fragstücklein. Lehrmeister. Zeügnußen. Psalter. Testament. Waserbüchli, auch andere größere und kleinere. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
die Vorschrifften sind von mir geschriben, |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die schule dauret Täglich. 6. stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die kinder Sind nicht in klaßen getheilt weil kein große Anzahl ist. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Schulmeister ist Bis her von dem Aegsamen Bestelt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Nammens David Albrecht von Ober Engstringen. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 21. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Familie 3. Personen. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
1. Jahr Schulmeister. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ein Bürger der gemeind. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jm Winter knaben Madchen 28. Jm somer. 20. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Meine Einkünffte Fließen Winters alle wochen vom kind 2. ß. Jm Sommer Für ein kind 8. ß. Für den Sommer 8. fl. von der gmeind und 6 fl. aus dem kirchengut. sonst keine Einkünffte. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das schulhaus ist Baufellig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
keine Ermanglung an einer stube. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
keinen hauszins. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die gmeind Hat Bisher Für das Schulhaus gesorget. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
an Holz vom kind ein scheit. und sonst nichts als durch Bit und anhalten ein wenigs stauden. von anderen J Fragen Hab ich nicht zubezeihen als was Oben geschriben steth. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint David Albrecht von Ober Engstringen den 18.ten Hornung 1799 |