Ellikon an der Thur (Transkription Nr. 1125)

Schulort Ellikon an der Thur
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 127-127v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Ellikon
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Ellikon an der Thur
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Ellikon an der Thur (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799

Antwort. Der Fragen, über den Zustand der Schul in der Gemeinde Ellikon

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ellikon wo die Schul gehalten wird,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde,

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agentschafft Ellikon,

I.1.dIn welchem Distrikt?

Districkt Winterthur

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Zürich,

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein viertelstund abligend 18. Häuser,

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ober und Unter-Herten, u: Wald.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

jedes 1. Vrtlstund abligend,

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die an Zahl der Kinder 18:

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Schul-Rickenbach 1/2 Stund. Canton Zürich
Schul Gundetschweil Distrikt Ellg 1/2 Stund.
Schul Gachnang Distrikt Elg 3/4. Stund.
Schul Stroß Canton Turgaü 1/2 Stund Distrikt Frauenfeld
Schul Horgenbach dito 1. vrtl stund dito.
Schul Üßlingen dito Distrikt Steckboren 1 3/4 Stund
Schul Altiken Canton Zürich Distrikt Andelfingen

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

ja,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen Bäten Singen Schreiben. Rechnen etc.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

sie werden, Somer und Winter gehalten, Wie lang vom 1. May bis in Wintermonat, und von Martini bis in Merzen,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament. Psalmbuch Bätbücher Herr Lavaters. Herr Wasers Hl. Weisen etc.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man Schreibt ihnen Sprüche für,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule Dauret von Morgen um 8. Uhr bis 11 Uhr, nachmit von 1. Uhr bis abends 3. bis 4. Uhr,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Wan der Schuldienst vacant, so hat sich von d: Kirchen Gmend können melden bey dem Herrn Pfarrer u: Stillständeren wer sich beglaubt tüchtig zusein, so sind sie gen Zürich vor die Herren Examanatoren gewissen, daß Examen abzulegen, Der im besten bestanden ist Schullehrer worden,

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Peter,

III.11.cWo ist er her?

von Ellikon,

III.11.dWie alt?

47. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eins u: 3. Knaben,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

10. Jahr vicarisiert, 13. Jahr Schullehrer,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

im Menzen Greüt, Bauren Gewerb.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

der Güter-Gewerb,

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

87.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 59.
Töchteren 28.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 23.
Töchteren. 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhauß ist daß Gmeindhauß, Es ist Neü gebauen. der Schullehrer, hat die Schul in seinem eignem Hauß.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein,

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Kirchen,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Gelt 25 fl. a. Kernen 3. Müt. 1. Vrtl. a. Haffer 1. Müt 2. Vrtl. a. wein 1. Eimer,

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

alles aus dem Kirchen Gut,

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

jeder Hauß-Vater Zalt wochenntlich vom Kind 1. ß.,

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung, diejenigen Fragen. so nicht beantwortet sind, haben wir in unserer Gemeinde nicht,

Unterschrift

Ellikon den 15. Februari 1799: Joh: Heinrich Peter Schulmeister

Zitierempfehlung: