Wiesendangen (Transkription Nr. 1134)

Schulort Wiesendangen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, zwischen fol. 138v-139
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wiesendangen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wiesendangen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
20.02.1799

ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wiesendangen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeind.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

in die Kirchen Gemeind Wiesendangen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jn das Distrikte Winterthur.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jn Kanton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Attikon. 12 Hüüser. Wallikon 5. Häüser. Buoch. 6. Häüser. Mentzen greüth 12. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Wiesendangen. Attikon. Wallikon. Buoch Mentzen Greüth.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Attikon 1/4. stund. Wallikon. 1/4. stund. Buoch 1/4. stund Mentzen Greüth. 1. stund.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Elsauw 1/2. stund. Ober Winterthur. 3/4. stund. Deinhart. 1. stund. Rikenbach. 3/4 stund. Gundetschweil. 3/4. stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in. 4. Claßen Getheilt. Die Erst Namen Büchli. U. klein. U. Groß fragstükli. Die. 2te Zeügnußen. Die 3te Psalmen Buch und die. 4te Testament.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrnet. Buchstabieren. Lesen. der klein und Große. Lehr. meister. U. Psalmen und aus des wasers. Büchli.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird das Gantze Jahr gehalten nnur Heüwet. U Ernd und Herbst nicht.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt. Zeügnußen. Psalmen Buch. Testament. U. Wasers büchli.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften haben sie von dem Schulmeister geschriben und schreiben alle Wochen. 2. Tag außwendig.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens. v. 8. Uhr bis. 11. Uhr. Mitags. v. 1. Uhr bis um. 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist von dem stillstand Jn Zürich Angezeigt worden, und von denen Examinatoren erwehlt worden.

III.11.bWie heißt er?

Jacob. Widmer.

III.11.cWo ist er her?

Auß der Dorfschaft Wiesendangen.

III.11.dWie alt?

43. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Meine Familie steht in. 2. Personen. U ein Knäbli

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist Schullehrer. 9. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er bearbeitet sein kleines gütli. U. schusterey

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er besorget sein kleines Gütli.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 60. Kinder

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 27.
Madchen. 29.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 16.
Madchen. 22.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

nichts.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

1. ß. von eim Kind wochentlich. und Winters zeit Alle Tag ein scheit Holtz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist am End deß Kirchhof. Neü erbaut. 1779

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstuben für die Schulkinder.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

nichts.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung muß sorgen die Kirchen Gmeind

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

¢3584¢¢ 1. fl. 32. ß. v. der Sonntag Schul. ¢/3584¢¢ 2. fl. für die Sommer Schul von der Kirchen dieses Geld. v. der Sonntag Schul. U SommerSchul. und ein Müt Kernen. für das Vorsingen und. 2. Mütt Kernen auß dem Ammthaus in Winterthur

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Nach eine Anmerkung. v. wegen denen Kinderen im Mentzen Greüth. Diese besuchen die Schul zu Wiesendang. nie, sondern gehen Allezeit Gen Gundetschweil. noch sie nur. 1/4. stund weit haben

Unterschrift

Bescheint. Jacob. Widmer. Schulmeister. Zu Wiesendangen. Actum. Den 20. Tag Februarius 1799

Zitierempfehlung: