Bichwil (Transkription Nr. 1139)

Schulort: Bichwil
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 321-322v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Flawil
Agentschaft 1799: Bichwil
Kirchgemeinde 1799: Bichwil
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Oberuzwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Bichwil (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der Fragen des Bürger Minister des öffentlichen Unterrichts an die Schullehrer.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Jn dem kleinen paritetischen Dorfe Bichwil des Distrikts Flahwil im Canton Sentis ist eine Schuele. Bichwil macht mit Oberuzwil eine Gemeine aus; hat einen eigenen Agenten und Pfarrkirche.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der ersten Viertelstunde sind 29 Haüser; der zweyten aber 21 Haüser.
Diese Schuele wird besucht von denen Kindern der Ortschaften: Bichwil, Oberuzwil, Buechen, Roßmooß (eine kleine Viertelstund von Bichwil) hingegen Eppenberg, Enge, Rizenhaüsel, und Ramsau eine halbe Stunde.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Die Dörfer Flahwil, Magdenau, Jonschwil, Henau und Niederglath sind alle eine Stunde von hier entpfernt, und haben ihre eigene Schuele.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Kinder werden hier im Lesen, Schreiben, Rechnen und in der Religion unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Werden die Schuelen hier nur Winterszeit 21 Wochen lang täglich 4 Stunden gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Vorschriften hat der Schuelmeister eigenhändig geschrieben; die Schulbücher erhalte er aus dem Kloster St: Gallen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] Die Kinder waren nicht in Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

Die Beantwortung auf diese Fragen löset sich durch seinen Tod auf. Sein Nahme war Joh. Jak. Tanner; er starb vor 5 Wochen.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schuele könnte bey wohlfeilen Zeiten etwann von 40 kinder hießiger Pfarre besucht werden; jzt bey diesen harten Zeiten geschieht's von 20-30.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Sein Einkommen als Schullehrer ware an baarem Geldt 30 fl. Aus dem stalingschen Legat; 8 fl. aus dem Stift St: Gallen und 4 fl. Stiftung. Sonst gar nichts
Jn seinem eigenen Hause musste er Schule halten; er wurde von dem Herrn Officio in St: Gallen ernennt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Katholische Schule Alldorten.

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