Degersheim (Transkription Nr. 1140)
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- Degersheim (Niedere Schule, reformiert)
25.02.1799
Freyheit. Gleichheit
Zufolg vorgelegten Fragen, über den Zustand der Schulen, werden selbige von hier aus, Evangelischer Seits, so viel möglich, pünktlich, und folgender Maßen beantwortet.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Namm deß Orts wo die Schule gehalten wird, ist: Degersheim selbiger ist Ein Dorf, von circa 40. Häüser, mit einer Kirche, beiden Religionen gleich zudienend, also eine Eigene Gemeine und deme Zufolg, auch eine Eigene Agentschafft, gehört zum District Flaawyl im Kanton Sentis. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zum Schul-Bezirck gehörigen Häüser ist neben dem Dorf |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zum Schul-Bezirck gehört überhaubt die ganze gemeinde, enthalt neben dem Schul-Orth: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Entfernung der benachbarten Schulen, im Umkreis von 3/4 Stunden. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt: |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 3] Jährliche Schul Zeit. von Liechtmeß bis Pfingsten. und von bartholome bis Martins Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schul-Bücher, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Tägliche Schulstunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Classen, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 4] die Gemeinde — Weise — durch Mehr und Hand |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johann Heinrich Edelmann |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Kappel, District Neü St. Johann, Kanton Linth. |
III.11.d | Wie alt? |
vierzig Jahre. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
3 Kinder — seint 2. Jahren Wittwer |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
in hier 16. Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
im Geburths Ort 5. Jahre. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Gerichtschreiber vom District Flaawyl im Kanton Säntis. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder, Jm Frühling Circa 60. — im Herbst Circa 40. vermischt von Knaben und Mädchen. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst vorhanden circa fl. 1100. — deßen Einkünfte fließen theils von Vermächtnißen, theils von dem Opfergeld her, welches alle 4. hohe Feste des Jahrs, auf dem Nachtmahls Tisch enthoben wird. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. |
||[Seite 5] Jst auch keines — keine Schulstube, und auch kein Haus-Zins dafür; der Lehrer mus die Schule entweders in seinem eigenen Hause halten, oder selbsten für eine Schulstube sorgen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
||[Seite 5] Jst auch keines — keine Schulstube, und auch kein Haus-Zins dafür; der Lehrer mus die Schule entweders in seinem eigenen Hause halten, oder selbsten für eine Schulstube sorgen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An baar, von den Zinsen deß Capitals, und den fallenden Opfergeldern, durch einen darüber von der Gemeinde gesezten Schulvogt, für jede Dienstwoche 1. Nthlr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Den Schulkindern wird alljährlich am Pfingst Montag ein Fest zur Aufmunterung gegeben — der Lehrer führt dieselben aus der Schulstube, unter voraustrettung der hiesigen Music, Paar und Paar in die Kirche, wo der Pfarherr in Gegenwart der Vorgesezten und ganzer Gemeinde, denenselben ihre gelernten Aufgaben abhört, und nach Beendigung deßen, daß Befinden bey den zerschiedenen Schulbesuchen anbringt, den Fleißigen Lob ertheilt, und den weniger fleißigen Lernbegierte anempfiehlt. — Am Ende wird von einem Kirchen Aeltesten jedem Schulkind ein Sechskreüzerstük, vermög einer besondern Stifftung gegeben — nach der Kirche geht der Zug in gleicher Ordnung wieder in die Schulstube, wo besonders denjenigen so die Schule in Zukunfft nicht mehr besuchen, schickliche Bemerungen zum Abschied gegeben werden. |
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Unterschrift |
Republikanischer Gruß und Hochachtung |