Degersheim (Transkription Nr. 1140)

Schulort: Degersheim
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 334-337
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Flawil
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Degersheim
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Degersheim
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Degersheim (Niedere Schule, reformiert)

25.02.1799

Freyheit. Gleichheit
Zufolg vorgelegten Fragen, über den Zustand der Schulen, werden selbige von hier aus, Evangelischer Seits, so viel möglich, pünktlich, und folgender Maßen beantwortet.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Namm deß Orts wo die Schule gehalten wird, ist: Degersheim selbiger ist Ein Dorf, von circa 40. Häüser, mit einer Kirche, beiden Religionen gleich zudienend, also eine Eigene Gemeine und deme Zufolg, auch eine Eigene Agentschafft, gehört zum District Flaawyl im Kanton Sentis.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Entfernung der zum Schul-Bezirck gehörigen Häüser ist neben dem Dorf
im Umkreis der ersten viertel Stunde, an der Zahl 44.
im Umreis der 2ten viertel Stunde an der Zahl 9.
im Umkreis der 3ten viertel Stunde an der Zahl 6. Häüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schul-Bezirck gehört überhaubt die ganze gemeinde, enthalt neben dem Schul-Orth:
Flecken.
Thaa
Wolfhaag
Mülle
Bühl
Hinterschwill
gehören in die erste viertel Stunde Entfernung.
||[Seite 2] Einzelne Häüser.
Untergampen,
Seelenweilen,
Thall
Schöllen
Bachwies
Matt
gehören zur 2ten viertel Stunde Entfernung
Obergampen, gehört allein zur 3ten viertel Stunde Entfernung.
NB: die Anzahl der Kinder von jedem Orth, die die Schule besuchen, ist, wie natürlich abwechselnd, bald mehr, bald weniger, wäre also bloß für den gegenwärtigen Augenblick möglich zubestimmen.
Daß Dorf selbst, und die angeführten Flecken von der ersten viertel Stunde Entfernung, machen überhaubt genommen immer mehr als zwey-Drittheil der Anzahl aus.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulen, im Umkreis von 3/4 Stunden.
Egg Alterschwill beide in der Gemeinde Oberglatt.
Hub Hof beide in der Gemeinde Mogelsberg
werden zu unterschiedenlichen Zeiten im Jahr, offt aber sehr kurz gehalten.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt:
Das Buchstabieren, Lesen, Schreiben und Singen, Rechnen in den Nebenstunden, ist aber sehr selten begehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 3] Jährliche Schul Zeit. von Liechtmeß bis Pfingsten. und von bartholome bis Martins Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul-Bücher,
Das Zürcherische A b c, und Fragenbüchlein, der große Catechismus, Testamentbuch, Zeitungen und geschriebene Briefe.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften
Werden den Kindern, nach deme selbige durch Handführung und Vorschreiben einen ordentlichen Buchstaben zumachen gelernt haben, vorgelegt den geübtern werden wochentlich 2. mahl Sitten Regeln dictiert — so viel möglich die Ortographie Fehler vor ihren Augen ausgesezt, und selbige zum richtig sezen und schreiben angehalten.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Tägliche Schulstunden.
Morgen 8. bis 11. — und
Nachmittag 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Classen,
diese werden, so wie all anders dem Schullehrer überlaßen, der die Anfänger, weiter vorgerückten, und besten unter den Schüllern, jeden Theil, zusamen sezt, das Fleißige, vom niedern Ort an das höhere, und so umgekehrt sizen laßt; besonders werden die Schreiber durch Nummerieren zum Fleiß und Lernbegierde angetrieben, und nach den erhaltenen Nummern obenangesezt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 4] die Gemeinde — Weise — durch Mehr und Hand

III.11.b Wie heißt er?

Johann Heinrich Edelmann

III.11.c Wo ist er her?

von Kappel, District Neü St. Johann, Kanton Linth.

III.11.d Wie alt?

vierzig Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3 Kinder — seint 2. Jahren Wittwer

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

in hier 16. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

im Geburths Ort 5. Jahre.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Gerichtschreiber vom District Flaawyl im Kanton Säntis.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, Jm Frühling Circa 60. — im Herbst Circa 40. vermischt von Knaben und Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst vorhanden circa fl. 1100. — deßen Einkünfte fließen theils von Vermächtnißen, theils von dem Opfergeld her, welches alle 4. hohe Feste des Jahrs, auf dem Nachtmahls Tisch enthoben wird.
ist also Ein besonders eigenes Gutt.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 5] Jst auch keines — keine Schulstube, und auch kein Haus-Zins dafür; der Lehrer mus die Schule entweders in seinem eigenen Hause halten, oder selbsten für eine Schulstube sorgen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 5] Jst auch keines — keine Schulstube, und auch kein Haus-Zins dafür; der Lehrer mus die Schule entweders in seinem eigenen Hause halten, oder selbsten für eine Schulstube sorgen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An baar, von den Zinsen deß Capitals, und den fallenden Opfergeldern, durch einen darüber von der Gemeinde gesezten Schulvogt, für jede Dienstwoche 1. Nthlr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Den Schulkindern wird alljährlich am Pfingst Montag ein Fest zur Aufmunterung gegeben — der Lehrer führt dieselben aus der Schulstube, unter voraustrettung der hiesigen Music, Paar und Paar in die Kirche, wo der Pfarherr in Gegenwart der Vorgesezten und ganzer Gemeinde, denenselben ihre gelernten Aufgaben abhört, und nach Beendigung deßen, daß Befinden bey den zerschiedenen Schulbesuchen anbringt, den Fleißigen Lob ertheilt, und den weniger fleißigen Lernbegierte anempfiehlt. — Am Ende wird von einem Kirchen Aeltesten jedem Schulkind ein Sechskreüzerstük, vermög einer besondern Stifftung gegeben — nach der Kirche geht der Zug in gleicher Ordnung wieder in die Schulstube, wo besonders denjenigen so die Schule in Zukunfft nicht mehr besuchen, schickliche Bemerungen zum Abschied gegeben werden.
||[Seite 6] Anderweite Bemerkungen und Nachrichten, weil einer beßer geübten Feder niederzuschreiben und einzusenden überlaßen — es sey mir nur erlaubt den Wunsch zuäüßern, das dies allerwichtigste und rühmlichste Geschäfft, die Verbeßerung besonders der auf dem Land so sehr im Verfahl liegenden Schulen, thätigst betrieben — und die so nötige beßere Aufklärung deß Volks, möglichst befördert werde — erst dan wird das hie und da leider noch obwaltende Mißvergnügen über die neüe Ordnung der Dinge, und die Alten schädlichen Vorurtheile sich verlieren.
Unstreitig hat das Volks Blatt — und besonders jene Schrifft von dem Bürger Senator Pfeifer und mehrere von dem bürger Minister der Künste und Wißenschafften — dem Direcktorium — und anderer rechtschaffener, einsichtsvoller biederer Männer, schon vieles zur Beruhigung und Zufriedenheit deß Volks beygetragen — man wünscht daher in unserer Gemeinde durchgängig, daß dem Volks Blatt mehr dergleichen ein verleibt, und das daßelbe zweckmäßig vortgesezt, und richtig geliefert werde.
Gegenwärtige Abschrifft wird laut Vorschrifft dem Bürger Agent zu schleüniger Beförderung an Sie ||[Seite 7] Sie übergebeben — und die Zweyte soll ohne Verzug auch dem Districts Jnspecktor — so bald solcher ernant oder mir bekant sein wird, eingehändiget werden.

Unterschrift

Republikanischer Gruß und Hochachtung
Degersheim den 25ten Febr: 1799.
Johann Heinrich Edelmann

Zitierempfehlung: