Au (Transkription Nr. 1208)

Schulort: Au
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 22-22v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Oberrheintal
Agentschaft 1799: Eichberg
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Rheintal
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Eichberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Au (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG DER FRAGEN AN DIE SCHULLEHRER!

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Au,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

sie besteht aus mehrer Häusern,

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

gehört zu der Gemeind Eichberg

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zur Agentschafft Eichberg

I.1.d In welchem Distrikt?

zum Districkte Obern-Rheinthal,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Säntis,

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die entfernung der Entlegnesten Häüsern ist eine Viertheil Stunde

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren, Lesen, Auswendig lehren, Schreiben, Singen und etwas Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

werden ihm Winter gehalten Täglich 6. Stund und im Summer alle Samstag {und vom martini bis ostern, im Sommer bis zum herbst.}

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Nammen Buch, der Cathechißmuß, Psalter und Testament,

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

sie werden geben aus einem, Lied oder Psalmen,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

werden ihm Winter gehalten Täglich 6. Stund und im Summer alle Samstag {und vom martini bis ostern, im Sommer bis zum herbst.}

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die zur Au gehörigen Haus-Vätter mit mehrheit der Stimmen,

III.11.b Wie heißt er?

Moriz Haltdinner,

III.11.c Wo ist er her?

aus der Au,

III.11.d Wie alt?

24. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist ledigen Stands

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit Martine Anno 1798.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war bey seinen Elteren und beschafftiget mit Feld Arbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ja, auch Feld-Arbeit,

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

in den Vierzigen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben etliche zwantzig und etliche Mädchen mehr,

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben ungefähr 9. Mädchen aber 20. bis 12.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ja

IV.13.b Wie stark ist er?

600. Gulden,

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 2] daßelbe haben die Haus-Vätter in der {Au} gestifftet

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

ist Neü und muß von den Haus-Vättern underhalten werden,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ist Neü und muß von den Haus-Vättern underhalten werden,

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nur 25. Gulden und sonst nichts

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkung zu n. 13. b. Dises Schulgut war auch 700. fl. stark. die zu dem auer schulbezirk aber gehörige haus Väter waren genötiget zu ihrem sehr nötig Schul Haus-bau 100. fl. davon zu nehmen weil das zu disem Behufe von Jhnen zu sammengelegte Geld nicht nur nicht hinreichen wollte, sondern noch über 100. fl. sie darauf schuldig sind. Aus disem Schulgut werden auch der Schullohn mit 25. fl. und die unterhaltungs Kosten für das Schulhaus bezahlet — überhaupt sind dise und auch die zu den andern Schulbezirken gehörige hausväter, obgleich die meisten unter denselben arm sind, sehr zu rühmen, daß sie schon seit einigen Jahren Vile Kosten haben verwendet auch die bessre Bildung ihrer Kinder. Sie haben zum beispil von einem Schulmeister aus dem Appenzeller Land in eine Privateschul ihr Kinder unterweisen lassen im Schreiben, Rechnen, Singen und in der musik worin sie keinen unterricht in den gewöhnlichen Schulen hätten Können erhalten, mit so gutem Erfolge, daß schon bei 20. grössere Knaben und auch einige Töchter sehr gut im Rechnen, Singen und der Musik sind und unter den Knaben mehrere beinahe eben so schön schreiben wie moriz haltiner, damaliger Schulmeister in der Au welcher nun in Jahr früher angefangen hat den unterricht von oben gedachtem fremden Schulmeister zu erhalten als der Schulmeister Johannes obrist im Eichberg
zu n. 16. zu disen 25. fl. gab zürich in jedem Jahr einen beitrag mit 5. fl. zürcher Währung welcher aber auch im vorigen Jahre wegen der. Staats Veränderung nicht ist gereicht worden und für immer nun fehlet.

Unterschrift

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