Gätziberg (Transkription Nr. 1213)
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- Gätziberg (Niedere Schule, reformiert)
VI.te Schul. Gaiziberg
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Gaiziberg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Zerstreüte Haüser. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ein Theil der Gemeine, Kirchgemeine und Agentschaft Altstädten. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
im District Ober-Rheinthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
im Canton Sentis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Alle zum Schulbezirk gehörigen Haüser liegen innerhalb des Umkreises einer Stund; die Entfernung lässt sich nicht bestimmen, da die Schule immer abgeändert und so viel möglich dahin verlegt wird, wo die meisten Kinder zu Hause sind. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Haüser: |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Nammen der zum Schulbezirk gehörigen Haüser: |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Benachbarte reformirte Schulen sind: |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Jn dieser Schule lernen die Kinder buchstabieren, lesen, memorisieren, singen, Geschriebnes lesen und ein wenig schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird gehalten von Martini an 20. Wochen, und dann bis Mitte August alle Samstag den ganzen Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher siehe die III.te Schul. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschrifften macht der Schulmeister selbst. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
siehe die III.te Schul. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Erwählung des Schulmeisters siehe die III.te Schul. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der gegenwärtige Schulmeister heisst: Geörg Freünd. |
III.11.c | Wo ist er her? |
ist aus dem Gaiziberg gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
53. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jst verehlicht und hat 6. Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit 21. Schullehrer an dieser Schule. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jst immer zu Haus gewesen; sein Beruf ist Weben und Feldarbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Beyde vorgenannten Berufsarten treibt er auch jezt noch neben der Schule. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter Knaben 19. Mädchen 19. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer ohngefehr die Hälfte. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
der hiesige Schulfond beträgt fl. 1250. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
seine Einkünfte sind, nebst den Zinsen von diesem Capital, Vermächtnisse von wohlhabenden Bürgern oder ihren Erben. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
dieser fond ist vom Kirchen u: Armengut gänzlich getrennt. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keins eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keins; sondern bey der Schulbesazung wird für 1. Jahr eine Schulstube gemiethet, wofür fl. 5. Hauszins aus dem Schulgut bezahlt wird. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhaus ist keins; sondern bey der Schulbesazung wird für 1. Jahr eine Schulstube gemiethet, wofür fl. 5. Hauszins aus dem Schulgut bezahlt wird. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schulmeisters besteht in fl. 36. welche aus dem Schulfond bezahlt werden. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |