Wettswil am Albis (Transkription Nr. 1308)

Schulort Wettswil am Albis
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 290-291v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Mettmenstetten
Agentschaft 1799: Stallikon
Kirchgemeinde 1799: Stallikon
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Wettswil am Albis
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
19.02.1799

BEANTWORTUNG, ÜBER DEN Zustand der der Schule Wetschweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wetschweil

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein eigen Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeind

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchen Gemeinde, u. Agentschafft. Stalliken

I.1.dIn welchem Distrikt?

Gehört zum, Distrikt Metmensteten

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Gehört zum Canton Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es gehören zu disem Schulbezirck. 32. Haüser, welche im Umfang etwann eine hlb, Viertl. Stund. ausmachen

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu disem Schul-bezirk, gehören keine Nebenthöff

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Benachbarte Schulen sind, eine Stunde im Umkreis Stallikon Bonsteten Birmenstorf u. Esch

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kindr. Nammlich die Größeren in der Altag Schul sind in Klasen — eingetheilt.
Jm obigen 5t. Artikel. hat nach sollen beygefügt werden daß die Kindr, den Catechismus. Lieder. Psalmen, Gebätte, u. Sprüche H. Schrift aus wendig Lernnen

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird in der Schul gelehrt Gedruktes, u. Geschribenes Lesen. u. Schreiben. u. Singen u. auch etwas Rechnen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird über den Winter. Von Martini Tag für Tag, bis zum April gehalten Jm Sommer in einer Woche 2. Tag:

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind. Namenbüchl. Lehrmstr, Zeügnus. Psalmen und Testamt Bücher

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden jedem Kind, das Schreiben Lernnen wil, alle 24 — Kleine Buchstaben für gelegt, Hernach wenn es darinn geübt ist, auch die Größeren Buchstaben fürgelegt Um mit der Zeit, mit der Ortho-Graphie u. Setzung einer Schrift etwas bekant zu werden Sie werden auch angeführt, aus eigenem Denken zu schreiben.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret im Winter, Vor Mitag 2. Stund. 2/4. Nach M. 2. St 2/4.
Jm Sommer Vor Mit. 2. Stund. Nach M. 2. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Schulmeister. v. Wetschweil, ist bestelt worden, von den H. E. H. Examinatoren in — Zürich

III.11.bWie heißt er?

Er Heisst Rudolf Baur:

III.11.cWo ist er her?

Woher, von Wetschweil

III.11.dWie alt?

Wie alt 54. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Familie. 3. Kinder,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer. Sint 1779. 19. Jahr. und 5. Monat.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

allezeit bey Haus, u so weit keinen Beruf. als etwas auf den Güteren zu arbeiten

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt keine Verrichtungen als wie oben benant wurden

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Schulkinder Altag
Knaben 26
Mädchen 19
Sum 45
¢1790¢¢ Repetier, oder Mehr Jährege
Knaben 10
Töchteren 19
Sum. 29 ¢/1790¢¢
Suma. sumarum 74

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

von den obigen altag Schüller gehen in die Sommer Schul etwann 15 Knaben
u. 15 Töchteren.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

ist nichts

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Keins

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Deßen zustand Neü ist Anno 1783 neü erbauen. Samt ? einer Uhr u. Glöglein

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

E, E Gemeind, Sorget, und unterhaltets im Baulichen Stand Schulmstr wohnet nicht darinn

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

|[Seite 3] Daß Einkommen Jst sint villen Jahren — v. der Gemeind also bestimt Für die Woche über den Winter, ¢1790¢¢ von der Repetier, u. Altag Schul zu geben 1. fl. u 10 ß. Sage 1. Gulden und 10. schilling. ¢/1790¢¢
Welches also mus eingezogen werden Die Nebenstehenden 45 — Kinder Zahlt jedes der Wochen einen Schilling. die übrigen 5 ß. werden von der Gemeind bezahlt,
Macht also in 19 Wochen 23. fl 30. ß.
Kirchen Guth, zalt an dise Summ — auch 2. fl. 20. ß.
Von der Sommer Schul Zalt die Gemeind
¢1790¢¢ Für Repetier {Schul} u. alt Kleinere Kindr. 7 fl. 20. ß. ¢/1790¢¢
Summ 31. fl. u. 10 ß.
Es bringt für den Tag 8. ß.
¢1791¢¢ Für gsang Schul jeder woche 2. ß. ¢/1791¢¢
Für daß Vorsingen zu Stalliken werden auch noch aus dem Kirchen Guth bezalt 2. fl. 20. ß.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

|[Seite 3] Daß Einkommen Jst sint villen Jahren — v. der Gemeind also bestimt Für die Woche über den Winter, ¢1790¢¢ von der Repetier, u. Altag Schul zu geben 1. fl. u 10 ß. Sage 1. Gulden und 10. schilling. ¢/1790¢¢
Welches also mus eingezogen werden Die Nebenstehenden 45 — Kinder Zahlt jedes der Wochen einen Schilling. die übrigen 5 ß. werden von der Gemeind bezahlt,
Macht also in 19 Wochen 23. fl 30. ß.
Kirchen Guth, zalt an dise Summ — auch 2. fl. 20. ß.
Von der Sommer Schul Zalt die Gemeind
¢1790¢¢ Für Repetier {Schul} u. alt Kleinere Kindr. 7 fl. 20. ß. ¢/1790¢¢
Summ 31. fl. u. 10 ß.
Es bringt für den Tag 8. ß.
¢1791¢¢ Für gsang Schul jeder woche 2. ß. ¢/1791¢¢
Für daß Vorsingen zu Stalliken werden auch noch aus dem Kirchen Guth bezalt 2. fl. 20. ß.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

|[Seite 3] Daß Einkommen Jst sint villen Jahren — v. der Gemeind also bestimt Für die Woche über den Winter, ¢1790¢¢ von der Repetier, u. Altag Schul zu geben 1. fl. u 10 ß. Sage 1. Gulden und 10. schilling. ¢/1790¢¢
Welches also mus eingezogen werden Die Nebenstehenden 45 — Kinder Zahlt jedes der Wochen einen Schilling. die übrigen 5 ß. werden von der Gemeind bezahlt,
Macht also in 19 Wochen 23. fl 30. ß.
Kirchen Guth, zalt an dise Summ — auch 2. fl. 20. ß.
Von der Sommer Schul Zalt die Gemeind
¢1790¢¢ Für Repetier {Schul} u. alt Kleinere Kindr. 7 fl. 20. ß. ¢/1790¢¢
Summ 31. fl. u. 10 ß.
Es bringt für den Tag 8. ß.
¢1791¢¢ Für gsang Schul jeder woche 2. ß. ¢/1791¢¢
Für daß Vorsingen zu Stalliken werden auch noch aus dem Kirchen Guth bezalt 2. fl. 20. ß.

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die an mich gelangten Fragen hab ich beantwortet. und dem würdigen Bürger Agent Baur übergeben

Unterschrift

den 19. Febr 1799: Bürger. Schulmstr Baur in Wetschweil.

Zitierempfehlung: