Turbach (Transkription Nr. 1344)
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- Turbach (Niedere Schule, reformiert)
BEANTWORTUNG. der FRAGEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Durtbach |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Thal |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
zu Sanen |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Sanen |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Oberland |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die entfernnisten eine halbe Stunde weit, die Bezirke Die in diese Schule gehören, sind. Durtbach, Scheidbach, Und Bachegg; da zu Durtbach. 43. zu Scheidbach. 12. und Bachegg. 6. Häüser gehören, hiemit in allem. 61. Häüser Sind; da aus ZWANZIGEN, von diesen. 61.gen. Kinder. Die Schule besuchen, worunter. NEÜNE. nicht mehr, als. Eine kurze. 4.tel Stunde, von dem Schulhause, die übrigen EILFE. aber, eineche 100. Schritte weiter, doch wie schon Oben ist beantwortet worden, die weitesten nicht mehr, Als eine halbe Stunde! entfernet sind: |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Entfernung des ersten Schulhauses, von dem hiesegen Jst. Bißen, 3/4tel. Stund weit! |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer ist auf abgelegtes Prob Exammen, von. Dem Pfarrer, wie auch zugleich unter Einwilligung Der Vorgesezten, zu seinem Dienst erwehlt worden! |
III.11.b | Wie heißt er? |
Abraham Gehret |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Lauenen |
III.11.d | Wie alt? |
39. Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Weib, und ein Kind |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
7. Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Acht Jahre lang, in Holländischen Kriegs diensten, hernach allerhand hiesege Landes Arbeit, für sein geringes armes Haus wesen, wie auch für andere zuverrichten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Den 5.ten Merz. 1798. wurde er als Lieutenant zu Laupen, in der Schlacht, in das rechte Bein geschoßen, worauf er kontrakt geblieben ist, so daß das Bein vielmehr, als in das Winckelmäß krum gebogen ist, mit grösester Not an zweyen Krücken, auf einem Bein gehen kan, seine Lehrfunktion, an Werk und Sontagen, auf einem Stuhl sitzend verrichten mus; Und in zukunft ganz keine Hofnung. zu verrichtunng. einecher Arbeit übrig ist: |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jn alem. 36. — Knaben. 19. und Töchtern 17. Jm Winter, wie gemelt worden ist: |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
||[Seite 5] BEANTWORTUNG des Schullehrers der Durtbach Schule über die Fragen des Zustandes Derselben |
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Fliesstextantworten | ||
Unterricht |
Jn der Schule wird gelehrt: |
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Oekonomie |
Der geordnete Lohn des Schullehrers. ist in alem. kr. 28: Der wie ich glaube, aus den gleichen Quellen, gleich den übrigen 10. Schulen herfließet; da ich aber wegen allzuungesammer Kenntnis der Sache, ganz in keine Beantwortung eintretten will, ob die Besoldung des Schullehrers, mit dem Armen- oder Kirchen gut, vereinigt sey, oder nicht! |