Schönried (Transkription Nr. 1346)
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- Schönried (Niedere Schule, reformiert)
ANTWORT Über den Zustand der Schulen an diesem Orte
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Name des Orts, ist das Schonried, ein Fleken gehörig zu der Kirchengemein. Agentschafft und Districte Sanen. Canton Oberland. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung der zu diesem Bezirk gehorigen Häüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Gegen Morgen grenzet an die Hohenegg Schul entfernt bey einer Stunde. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Was in der Schule gelehret wird ist dieses. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden nur im Winter von Martine biß Anfangs Abrilliß gehalten und alle Sontag Kinderlehr |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind das heilige Wort Gottes alt und neü Testament, Psalmen Davids Trantsponiert durch Johan Ulrich Sulzbergeren, Hübners Kinderbibel, Daß Der Heidelbergische Unterweiser oder Catichismo worans unter Gottes Segen die Anfangsgründe der wahren Gottlichen Religion gelegt werden weil er uns nebst der H: Bibel die ganze Heilsordnung am allerteütlichsten vorstelt und bey deßen Unterricht jeder Christ wünschet zu leben und zu sterben, auch der Weitenbach und kleine Lampen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschrifften werden nach den Fahigkeiten gegeben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret Taglich von 10 beß 2 Uren. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Klaßen sind keine. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer ist beßher von dem Pfarrer und einichen Vorgesezten unter der Aufsicht des Amtmanns verordnet und bestelt worden und alljährlich vor dem Anfang der Schulen bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heißt Johan Jacob Schwenter |
III.11.c | Wo ist er her? |
Jst von Sanen |
III.11.d | Wie alt? |
Jst zwey und dreißig Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat ein Weib und vier Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jst 11 Jahr Schullehrer gewesen allezeit in dieser Gemein |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
||[Seite 3] Vorher ware er ein Schumacher. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem etwas Feldbau. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder sind 56. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 29. Mädchen 27. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfund ist keinen |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
a Die Besoldung ist theils eine Gabstifft |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus ist keines sondern der Schulvogt muß für die Schulstube sorgen und zalt Jährlich 65 bazen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Schulhaus ist keines sondern der Schulvogt muß für die Schulstube sorgen und zalt Jährlich 65 bazen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Einkomen des Schullehrer ist nur in Gelt 28 Kronen |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung |
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Unterschrift |