Hinterfultigen (Transkription Nr. 1362)

Schulort Hinterfultigen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 81-82v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Niederseftigen
Agentschaft 1799: Rüeggisberg
Kirchgemeinde 1799: Rüeggisberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Rüeggisberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hinterfultigen (Niedere Schule, reformiert)

Hinderfultigen Schuhl

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Name des Schuhlorts ist Hinderfultigen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist keine eigene Gemeine sonderen gahört Zur Kirchgemein Rüegisberg und in dasige agentschafft.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Ligt im districkt Niedersefftigen

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Canton bern

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Von den Zum Schuhlbezirck gehörigen Häüseren Ligen innerthalb des Umkreises der Nächsten viertelStund 22. Häüser im Umkreis der Zweiten 10. Häüser und innerthalb des Umkreises der dritten 20. Häüser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Zum Schuhlbezirk gehörigen dörfer Weiler und Einzele höfe heissen. Hinderfultigen ein dorf; brügacher ist entfernt halbe 1/4. stund; wideren halbe 1/4. stund; Bühl halbe 1/4 stund: weitzacher, halbe 1/4 stund; Metleten 4 Viertelstund: Nieder- Hüseren 1/4 stund äschmat 1/4 stund: Gummen: Lehn: Hofuhren: Äbischwand; Thälen: breitenacheren: Kromen: Bühlschwendi: Hälzliweid: Lauelen: änermat: Haulist: Boden: Schwendi: Ober rübbi: unterrübbi: Kühweid: Gersteren: Rütti: Mischleren: Moos: Steiglen: diese alle sind meist einzele Höfe und sind von der Schuhle Eine Halbe oder drey viertelstund Entlegen aus dien Örteren kommen 87. Kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten sind: Vorderfultigen Eine Halbe stund Entfernt: bütschel: 1. stunde

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Dieser ist in allen Stucken wie in den übrigen Schuhlen der Kirchgemeind Rüegisberg

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Von den Haus Vättern gewählt und Vom Pfarrer Examiniert und bestätiget

III.11.bWie heißt er?

Er heist Hans Schweingruber

III.11.cWo ist er her?

ist Ein Gemeind bürger von Rüegisberg

III.11.dWie alt?

ist alt 51. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

ist Kinderlos

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

ist 5. Jahr Schuhlmeister

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ist Ein Landman und Triebt das wäberhandwerck

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schuhl kinder solten gegenwärtig besuchen 87.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

43. Knaben 44. Mädchen

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

besitzen Ein Gemeines Gut das die Haus Vatter zusammen Zusamen geschossen

IV.13.bWie stark ist er?

Es hält an C Capithal ohngefehr 2000 lb.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Einkünfte Fliessen aus den Zinsen

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist alt aber Noch brauchbar

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

wird Von den Haus Vätteren und aus dem gemeinen Gut dieser gegend Erhalten

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

dem gemeinen Gut 7. kr.

IV.16.B.eKirchengütern?

dem Kirchengut 6. kr. 13. b. 3. l.

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Discretion von den Haus vätteren ungefehr 2. kr.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 3] Anmerkung
Der Unfleiß der Kinder in besuchung der Schuhlen und die Nachlässigkeit der Elteren in absicht der kinderzucht sind so Gros daß sie Einem Schullehrer den Muth benemmen auch ist deswegen die Unsitlichkeit und Verwilderung in dieser gegend auffallend

Unterschrift

Hans Schweingruber Schuhlmeister Zu Hinderfultigen

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