Kandersteg (Transkription Nr. 1369)
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- Kandersteg (Niedere Schule, reformiert)
Fryheit. Gleichheit.
Beantwortung. Über den Zustand der Schülle.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Kandersteg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Eine versträüte Gemeine ein einem Thlal. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine ? Gemeinde oder Kaplany. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Frutigen gehörig. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Frutigen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnerthalb der Ersten Viertel Stund 59. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Kandersteg wo die Schull ist. Kinder 56. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Mitholz. ein Stunde von den hiesigen schulle übrigens ist keine bey einer Stunde, nachgälügen weylen dises Thal fast zu ringsum im in Hohgebürgen ligt. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] Buchstabieren Lesen Cathechismuß Psallmen und Historien von außen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Nur im Winter, 20 Wochen Lang, per Wochen 5. Tag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Namenbuch, heydelberger, Neü und alt Testamend, Psallmen, und Historibuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Man gibt Jhnen Untericht im Buchstabieren Lesen und schreiben, und Singen und Catechisieren. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Von Morgents 9. Uhr, biß Nachmitag um 2. Uhr. Ohne unterbrechen, also 5 Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
in Keine eigentliche klaßen. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Pfarrer und vorgesezte haben ihn dem Amtsman vorgeschlagen, welcher ihn bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jakob Müller. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Kandersteg. |
III.11.d | Wie alt? |
37. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Nein, eine Ledige Person. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
3. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
ward ein Kandersteg, wartete sein haüslichen geschäfften ab, darnüber nichts. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
||[Seite 3] Jn der Kapelle alle Sontag daß gebätt halten; {und die Kinderlehr halten.} darnäben nichts. als sein haüslichen geschäffte. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben. 31. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer ist sonst kein Schulle. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
wird hernach bestimt. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
auß dem Kirchengut bz. 20. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Nein. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
an holz 3. klaffter, mus aber Selbst rüsten Sonst aber weiters Nichts. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
auß dem ? Gemeindswald |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
kan nicht bestimt werden weillen es im fond begriffen ist. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
kr. 6. bz. 20. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
bz. 20. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
120 kr. den Jährlichen Zinß kr. 6. bz. 2. xr. 2. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |