Kandersteg (Transkription Nr. 1369)

Schulort: Kandersteg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 114-115v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kandersteg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kandersteg (Niedere Schule, reformiert)

Fryheit. Gleichheit.
Beantwortung. Über den Zustand der Schülle.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kandersteg.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine versträüte Gemeine ein einem Thlal.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine ? Gemeinde oder Kaplany.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frutigen gehörig.

I.1.d In welchem Distrikt?

Frutigen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerthalb der Ersten Viertel Stund 59.
drey Stund darvon ligen 7.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kandersteg wo die Schull ist. Kinder 56.
Gastren drey Stund von Schullort. Kinder 2.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Mitholz. ein Stunde von den hiesigen schulle übrigens ist keine bey einer Stunde, nachgälügen weylen dises Thal fast zu ringsum im in Hohgebürgen ligt.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren Lesen Cathechismuß Psallmen und Historien von außen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter, 20 Wochen Lang, per Wochen 5. Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbuch, heydelberger, Neü und alt Testamend, Psallmen, und Historibuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man gibt Jhnen Untericht im Buchstabieren Lesen und schreiben, und Singen und Catechisieren.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Von Morgents 9. Uhr, biß Nachmitag um 2. Uhr. Ohne unterbrechen, also 5 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

in Keine eigentliche klaßen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Pfarrer und vorgesezte haben ihn dem Amtsman vorgeschlagen, welcher ihn bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Jakob Müller.

III.11.c Wo ist er her?

Von Kandersteg.

III.11.d Wie alt?

37. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein, eine Ledige Person.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ward ein Kandersteg, wartete sein haüslichen geschäfften ab, darnüber nichts.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Jn der Kapelle alle Sontag daß gebätt halten; {und die Kinderlehr halten.} darnäben nichts. als sein haüslichen geschäffte.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 31.
Magtlin. 27.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer ist sonst kein Schulle.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

wird hernach bestimt.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

auß dem Kirchengut bz. 20.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein.

IV.15 Schulhaus.

Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schullhauß ist keins. der Schull Lehrer muß {für} die Schullbehausung Sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an holz 3. klaffter, mus aber Selbst rüsten Sonst aber weiters Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

auß dem ? Gemeindswald

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

kan nicht bestimt werden weillen es im fond begriffen ist.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

kr. 6. bz. 20.

IV.16.B.e Kirchengütern?

bz. 20.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

120 kr. den Jährlichen Zinß kr. 6. bz. 2. xr. 2.
[Summa] kr. 13. bz. 17. xr. 2.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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