Kaltacker (Transkription Nr. 1371)
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- Kaltacker (Niedere Schule, reformiert)
01.03.1799
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule auf dem Berg.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Kaltacker, gehört zu der Kirchgemeind Heimiswyl. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kaltacker, gehört zu der Kirchgemeind Heimiswyl. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Burgdorf. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gutisberg, Wyl, Hub, Ferenberg, sammt den zerstreüten Höfen und Häüsern. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
1. Es sind 7 Häüser innerhalb 5 Minuten um das Schulhaus herum, daher kommen 9 Kinder. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 2] die Dorf-Schul eine halbe Stund, Rothenbaum 3/4 St. und Bußwyl-Schul 1 Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, Auswendig, Schreiben, Betten, Singen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter wird Schul gehalten vom 1sten Montag im Wintermonath bis Ends Merzens, 8 Tage vor dem Neüjahr ausgenommen. Alle Tage 5 Stund, außer Samstags nur 4. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Biblische Historien, Psalmen, N. Testament, heidelbergische Catechismus. und andre zum fertig lesen lehrnen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften sind von dem Schullehrer selbst gemacht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter wird Schul gehalten vom 1sten Montag im Wintermonath bis Ends Merzens, 8 Tage vor dem Neüjahr ausgenommen. Alle Tage 5 Stund, außer Samstags nur 4. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schullehrer ward nach vorgegangener Prüfung auf Empfehlung des Pfarrers und Gutheißen der Vorgesezten von dem Amtmann erwählt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Ulrich Schürch, und ist von Heimiswyl. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
Deßelben Alter ist 33 Jahr, er ist verheyrathet, und hat 1 Kind. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Er ist 3 Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Seinem fernern Beruf nach ist er ein Leinweber. Er ist vorher nirgends angestelt worden. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 3] Die Anzahl der Kinder, so gemeiniglich die Schule besuchen, belauft sich von 40 gegen 60, darunter sind 30. Knaben und fast eben so viel Mägdchen. Jm Anfang der Sommer-Schul finden sich gemeiniglich bey 40 ein, hernach wird die Anzahl immer schwächer. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Der Schulfond ist mit dem Kirchengut vermischt, und macht mit dem Leztern 6500 lb. aus. Er fliest von Vergabungen her. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Das Schul-Gelt, so bey der Prüfung unter die Kinder zur Ermunterung des Fleißes ausgetheilt wird, nemlich unter alle 4 Schulen der Gemeind, übersteigt gemeiniglich 10 kr. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Das Schul-Haus ist in einem guten Zustand, es gehört zweyen Partikularen, sie empfangen von der Gemeind Jährlich 2 kr. Schulstubenzins, und denn sollen sie es in gutem Zustand erhalten. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Lehrers für Sommer und Winter-Schul ist 24 kr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Heimiswyl den 1sten Märzens 1799. |