Mitholz (Transkription Nr. 1377)

Schulort: Mitholz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 121-122v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Frutigen
Agentschaft 1799: Frutigen
Kirchgemeinde 1799: Frutigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kandergrund
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Mitholz (Niedere Schule, reformiert)

Freyheit. Gleichheit
Beantwortung, über den Zustand der Schul zu Mitholz.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Mitholz.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Von sterstreuten Häusern ein dörflin.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu der Gemeind Frutigen.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Frutigen

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Oberland.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm Umkreiß der nächsten viertelstund liegen 34. Häuser, der zweyten 3. Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

a. Mitholz, wo die Schule ist. Kinder 36.
b. Unter dem Bühl eine halbe stund von der Schule Kinder 1.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Kandersteg
b Kandergrund ein Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] a Buchstabieren.
b Lesen.
c der heidelbergische Catechismus, von den Psalmen biblische Historenen, wird auswendig gelehrt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

a. Jm Winter 20. Wochen, jede Woche 5. Tag.
b. Jm Somer alle Sonntag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a. das Namenbuch.
b. das Fragbuch oder heidelbergischer Catechismuß.
c. die Psalmen.
d. Hübners biblische Historenen.
e. das neue Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es ist ein geschrieben Namenbuch in der Schule

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Fünf Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sonderbahr nicht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Hausväter haben ihn dem Pfarer vorgeschlagen, welcher ihn bestatiget.

III.11.b Wie heißt er?

Christen Großen.

III.11.c Wo ist er her?

Von Mitholz.

III.11.d Wie alt?

37. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, und 5 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] 2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Mitholz, pflegte seine häusliche Geschäft.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

gar nichts.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 15. Mädchen 17. doch nie auf einmal.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer gar ungleich.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

20 kr.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Von Vergabungen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ja, die Hausväter zahlen von jedem Kind 2. bz.

IV.15 Schulhaus.

der Schullerer muß selbst für die Wohnung sorgen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

der Schullerer muß selbst für die Wohnung sorgen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. an Gelt. wird nachher bestimmt.
b Getreid und Wein nichts.
c Holz? Tragen die Kinder alle Tag ein Scheit.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.b Schulgeldern?

betragt kr. 3.

IV.16.B.c Stiftungen?

von 2 Kühnen Berg an Oeschenen. den Jährlichen Zins kr. 1 bz. 10.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Aus dem Kirchengut kr. 3. bz. 20.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

den jährlichen Zins von 20 kr. thut bz. 20
Summa kr. 9

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 4] Anmerkung.
Jm 13. artikel ist zu merken, daß vor 60 Jahren die Kinder von Mitholz, nach Kandergrund in die Schule müßen, welches in harten Wintern etwas strenges ware, Auf dieses hin haben 2. Bauren der eine die 20 kr. der andere 2 Kühnen Berg zu nuzen geschenkt mit vorbehalt, wann zu Mitholz eine Schule seye: ansonsten solle es wieder in ihren Nachkommen Hande fallen

Unterschrift

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