Busswil (Transkription Nr. 1383)

Schulort Busswil
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 195-196v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Heimiswil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Heimiswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Busswil (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG
Der Fragen über den Zustand der Schule zu Bußwyll

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

ist Bußweyl.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Weiler.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Nein, er gehört zu Heimiswyll.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Heimiswyll.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Burgdorf.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb deß Umkreises der Nächsten Viertelstund liegen 37. Häüser.
Jnnerhalb der zweiten 5. Häüser.
Jnnerhalb der driten 10. Häüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Bußwyll, ein Weiler, ligt im Umkreis der Nächsten Viertelstunde, daher kommen 24. Kinder,
Hoferen, ein Weiler, in der gleichen Entfernung, vonda kommen 8. Kinder,
Ried ein Hoof. auch in der gleichen Entfernung, von da kommen 6. Kinder,
Jungkholz, ein Weiler, auch in der gleichen Entfernung, von da kommen 7 Kinder.
Kipf ein Weiller, ligt in dem zweyten Umkreis von da kommen 4. Kinder, die Übrigen gehören in die Dorf Schul,
Wirthen-Moos, ein Hoof, ligt im Nemlichen Umkreiß, von da komt 1. kind
Öhlbach, ein Hoof, ligt im driten Umkreis, von da kommen 9. Kinder, ||[Seite 2] Rein, ein Hoof in der gleichen Entfernung, von da kommen 5. Kinder
Gruben, Graben, Rachisperg, sint Höf, in eben der gleichen Entfernung, von da kommen keine Kinder

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Außert der Dorf-Schul zu Heimiswyl, die denen Jede drey viertel Stund entfernt ligt, ist
Rüxauw, eine Gemeind, ist entfernt drey viertel stund
Rüxspach, in der Gemeind Rüxauw, auch drey viertel Stund entfernt.
Oberburg, eine Gemeind, Haßly eine Gemeind, jede drey viertel stund entfernt. Burgdorf eine Stadt, auch drey viertel Stund entfernt,

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Es sind solche, die Buchstabieren, Lesen, Außwendig lehrnen, Schreiben, und Rechnen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Außwendig lehrnen, Schreiben, Rechnen, Singen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Wintermoneth vom ersten Montag an biß den ersten Montag nach Maria Verkündigung, aus genommen die Weinacht Wochen. Jm Sommer von ostern biß anfangs der Winter Schul alle Samstag außert drejen in den Hauptarbeiten,

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibel, Hübners Biblische Historien, der Heidelbergische Catechismus, Psalmen, Lavaters Gebeter für Kinder.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wenn Vorschriften Schulordnungen anzeigen soll, so dienet zur antwort, daß überhaupt die Oberkeitliche so viles sich thun dem läst, befolgt wirt; sonst ist die ein- Theilungen der Stunden von dem Pfarrer vorgeschrieben Zielen aber Vorschrifften auf daß vorschreiben den Kindern so geschicht solches von dem Schulmeister Selbst.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 3] Vormittags von 8. bis 11. und Nachmittags von 1. bs 3. Uhr,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Auf Vorschlag des Pfarrers, und gutheißen der Vorgesezten ward er von dem Amtsmann bestätiget.

III.11.bWie heißt er?

Andreas Rutschy.

III.11.cWo ist er her?

von Heimiswyl.

III.11.dWie alt?

60. Jahr Alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

3 Söhn.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

26. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er Arbeitete auf der Küfer Profeßion.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Arbeitet auf der Profeßion.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind 64.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 35. Mädchen 25.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15. Madchen 10.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Hat antheil antheil dem Schulgut zu Heimiswyl,

IV.13.bWie stark ist er?

Samt dem Kirchen Gut 6500. lb.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

von vergabungen her.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Mit dem Kirchen Guth.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es wirt den Kindern am Examen zur Ermunterung ihres Fleißes, von 2. bis 6. Kreüzer ausgetheilt.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 4] Mittelmäßigen Alters, aber in Schlechten zustand,

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine behausung, darinnen der Schulmeister vorzüglich um einen zu bestimten{menden} zins, zu wohnen das Recht hat. und eine Schulstube, die alzeit der Schul muß gestattet werden.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Denen Particularen wo daß Schulhaus w gehört, muß all Jährlich für die Schulstuben an zins entrichtet werden 2. kr.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Particular, außert wans neü muß erbauen werden soll die Gemeind mit Holz, Fuhrungen und Arbeit Helfen.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld kr. 24. ist die Ganze Besoldung.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Aus dem Zins vom Schulguth so weit er sich erstrekt; daß noch ermanglende, wird durch anlagen von den Haus-Vätteren erhoben.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Aus dem Zins vom Schulguth so weit er sich erstrekt; daß noch ermanglende, wird durch anlagen von den Haus-Vätteren erhoben.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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