Stigelschwand (Transkription Nr. 1385)
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- Stigelschwand (Niedere Schule, reformiert)
Antwort über den Zustand der Schuhlen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Steigelschwand |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
zwey flecken als: |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
zu der Kirchgemeind und Agentschafft Adelboden |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
zu dem districkt Frutigen |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
zu dem Kanton oberland |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Viertelstund 1 12 haüser |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Sind zwey flecken wie oben gemelt sonst nicht |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Jn dieser Kirchgemeind sind nebst dieser nog drey Schulen davon die Schwand und Boden Schul 3/4 stund und die Hirzboden Schul mehr als eine stund von dieser entfernet ist |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen — Singen — und Schreiben auch außwendig den Catichißmuß, die Schönen alten Psalmen davidts, die Psalter, Historien Capitel aus dem neüen Testament nach deme ein Kind mit Viel oder weniger gaaben von Gott dem Allmächtigen beschenket ist |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Jm winter Jm Sommer |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
die Vorbenamseten nebst auch dem alten Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
denen so Vorschrifft begehren wird gegeben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
ohngefehr 5 stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
nicht sonderbahr |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
nebst jeweiligem Pfarrer das Ehemahlige Gricht und Chorgericht durch ein mit denselben gehaltenes Examen |
III.11.b | Wie heißt er? |
Peter Pieren |
III.11.c | Wo ist er her? |
vom Haubtfleck steigelschwand |
III.11.d | Wie alt? |
27 Jahr alt |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein frau nochmahl keine Kinder |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
3 Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
nichts als Bauren beruff |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Bauren Verrichtung und an der Munizibalität |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
überhaubt bey 50 im winter 27 Knaben 23 Mädchen im Sommer aber weniger die weil die kleinsten so nur fast lesen können im Somer nicht gehen |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Ano 1646 Seye ein Schuleinkommen von der Kirchgemeind gestifftet, welches jährlich für alle 4 Schulmr. zins betruge 12 kr. nebst 4 Kühnen Berg rechtsamme an einem gemeinen Berg Tschenten genant, ano 1676 ware die stifftung des Capitals um das halbe Vergrösert daß die Zinse betrugen jährlich 24 kr. nebst dem besagten berg und etwelchen kleinen Schenkunglinen |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
das Schulhauß soll ein jeder Schulmeister selbst haben oder an einem bequemen ohrt Eins bestellen ohne daß er einigen Zins darfür erheben kan |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
das Schulhauß soll ein jeder Schulmeister selbst haben oder an einem bequemen ohrt Eins bestellen ohne daß er einigen Zins darfür erheben kan |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
Jst oben gemeldet ohne daß die Schulkinder das holz zur heitzung mit nemmen |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |