Wimmis (Transkription Nr. 1392)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Wimmis (Niedere Schule, reformiert)
20.02.1799
BEANTWORUNG Der FRAGEN, über den Zustand der SCHULEN zu WIMMIS.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Wimmis. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine besonder, und eigene Gemeine |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Selbst Kirchgemeind, und hat keine Dörffer und Höfe außerthalb. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Niedersimmenthal. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die weiteste Entfernung der zu dieser Schule gehörigen Häüsern eine starke Viertelstunde. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Gemeind wird nur in drittel eingetheilt, als: Ober-dorf. Unter-dorf und Haßli-drittel. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Hat nur eine Schule, aber doch zwey Schul Lehrer — einer für die jüngern im Buchstabieren und lesen — der andere aber für die älteren. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelernt: |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird täglich 5. Stunden, nämlich 3. Vor- und 2. Nachmittag gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schul wird täglich 5. Stunden, nämlich 3. Vor- und 2. Nachmittag gehalten. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 2] Schulkinder sind bey 110. biß oft 120. an der Zahl. Vom 7en. bis 15.ten Jahr Alters. dißmal Knaben 54. Mägdlein 56. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schul Fond; ein schon lange gestiftetes Capital von kr. 553. dazu jährlich aus dem Kirchenguth kr. 20. beygetragen wird. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld, wird von denen Haushaltungen keines bezalt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus: ist der Gemeind, und muß aus dem dorfgütle in allen Theilen unterhalten werden, ist aber nicht in der besten Verumständung, auch für ein Schulmeister und seine Haushaltung nicht wohl bewohnbahr; Es enthält 2. Schulstuben, nämlich eine Größere für die Ältern, und eine kleinere für die kleinern Kinder. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Schulhaus: ist der Gemeind, und muß aus dem dorfgütle in allen Theilen unterhalten werden, ist aber nicht in der besten Verumständung, auch für ein Schulmeister und seine Haushaltung nicht wohl bewohnbahr; Es enthält 2. Schulstuben, nämlich eine Größere für die Ältern, und eine kleinere für die kleinern Kinder. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkommen der Schulmeistern: Beyde zusamen haben jährlich kr. 24. in Geld, und zwey Bergrechte an einem gemeinen Berg, so thun zusammen 3. kr. 15. bz. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Die Bezahlung geschicht aus obbemeltem Schulguth und Kirchenguts-Beyschuß; als woraus übrigens auch für die Kinder Bücher — etwas Papier und Dinte ange ||[Seite 3] angeschaft wird; diese Bücher werden an Arme im Laufe der Schulzeit — beym Examen dann denen Kindern überhaupt jährlich bey kr. 10. als Praemien Geld ausgetheilt. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Datum Wimmis den 20ten. Hornungs 1799. Christen Kammer schuhlmeister und Jakob Lörtscher |