Oberwil im Simmental, Buusche, Hinderegge (Transkription Nr. 1401)
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- Oberwil im Simmental (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Buusche (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Hinderegge (Niedere Schule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
28.02.1799
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen zu Oberwyl im Simmenthal Kanton Oberland. Da die samtlichen Schullehrer ihre geringe Besoldung aus der gleichen Quelle erheben, so kan die Beschreibung zu beßerer Übersicht ins kürze zusamengefaßt werden.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Es sind drey Schulbezirke. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn allen Schulen wird nebst buchstabieren und lesen der heidelbergische Catechismus und die Psalmen gelehrt, auch die biblischen Historien erklärt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden nur im Winter gehalten, von Mite Wintermonats biß Ende Merzens. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die bißher eingeführten Schulbücher sind: Der heidelbergische Unterweiser, gröstentheils noch die alten Psalmen, Hübners biblische Historien. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Die Vorschriften werden von den Schullehrern gemacht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schulen dauren Täglich 4 Stunden. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in keine Klaßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schullehrer sind vormahls von dem Pfarrer in Beyseyn einicher Vorgesezten geprüft, und hernach einem jeweiligen Amtmann der Tüchtigste vorgeschlagen worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
1. Oberwyl. Johannes Grüneisen von Diemtigen. 51 Jahr alt, hat 8 Kinder, ist 8 Jahr Schullehrer. |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Alle 3 Schullehrer sind Männer ohne Vermögen, welche also neben den Verrichtungen in der Schule einem andern Verdienst nachgehen müßen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Jn die Schule zu Oberwyl kommen Knaben 35. Madchen 33. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Das Schulgut beträgt 1374 kr. 12 bz. ist gröstentheils zusamengelegt, einiche unbeträchtliche Vergabungen ausgenommen, ist von dem Kirchen und Armengut ganz gesöndert. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Schulhaus ist nur eines nemlich zu Oberwyl, hat 2 Stuben, davon eine im obern Stockwerk dem Pfarrer zur Unterweisungs-Stube angewiesen ist. Das Haus ist in gutem Zustand. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Das Schulhaus wird aus dem Schulfond er in baulichem Stand erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Wird aus dem Schulgut entrichtet. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Bey Extra-Fällen, da Umkösten zu bestreiten sind, und die Zinsen vom Schulgut nicht hinreichen, muß die Gemeinde zusamenlegen. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Zusamengelegte Gelder von den Haus-Vätern sind keine. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
verfertiget in Oberwyl den 28ten Hornung 1799 und unterschrieben von Johannes Grünisen |