Utzenstorf (Transkription Nr. 1406)
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- Utzenstorf (Niedere Schule, reformiert)
05.03.1799
Antwort, Über die Verlangten Fragen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Uzenstorff, ein Dorf und Eigene Kirchgemeind |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Uzenstorff, ein Dorf und Eigene Kirchgemeind |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Burgdorff; |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern; |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Oberdorf Uzenstorf Enthält 56. Häüser, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Landshuth Enthält 6. Häüser, und kommen 12. kinder und ist eine viertelstund von Schul Hause, |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Kirchberg ist ein stund, Koppigen ein stund Weiler ein halbstund, Bätterkinden Eine halbe stund, Schallaunen eine stund, |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren; Läsen; und Schreiben. geschriebenes lehren, die Music der Psalmen wie auch die kinder lehren Bätten, wer die gaben hat soll auch den Heydelberger außen lehren, auch Etwelche schöne Psalmen, die 4. Species deß Rechnes kan es in der Schul nicht geben weil der kinder zu viel sind, wer also darzu lust hat, der kommt zu mir deß Nachts der kan es dann lehren in denen langen winter abenden, |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Winter von Martini biß Anfangs Aprellen im Sommer alle Samstag außgenohmen deß Heüens und Erndes, |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die 3. Catechismuß; die Psalmen; das N: Testamment Biblische Historien und D: gleichen |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
giebt der Schullehrer von Eigener Hand, auch müßen die geübteren außwendig schreiben damit sie sezen lehrnen deßgleichen mit der zahl, |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 2] Deß Tages 5. Stund, |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
So in Klaßen, Es sind zwey Schulstuben da sind die wo schreiben und läsen in einer stuben, und die kleinen wo Buchstabieren in der anderen, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Amtmann und der Pfarrer deß orts auf das guth heißen der Vorgesezten der gemeind |
III.11.b | Wie heißt er? |
Jakob Schmiz Von Fraubrunnen, und sein mit helffer Bendicht Schmitz, |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? |
33. Jahr, und hat 3. Kinder, und der mithelffer 40. Jahr und hat 2. Kinder. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
gesezte lehrer 11. Jahr |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher sind wir Nirgends gewesen, denn wir dienten und halfen unserem Vatter allezeit in der schule, weil er {gleiche} 20. Jahr gleich biß zu seinem Tod versehen hat, |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Ja; diese alle Sonn und Feyrtage in der Kirchen vorsingen, das gesang aufzeichnen, in der Bibel vor der Predig läsen, im Winter alle Sonn- Tag nachmitag Kinderlehr halten, auch bey Leichbegägnißen das Leichgebätt verrichten |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Deren sind es überhaupt von den größeren die sie besuchen knaben von 70. biß 90. biß 100. und Mädchen deßgleichen von 70. biß 90. Jn der kleineren Schul sind es überhaupt 40. biß 50. und Mädchen deßgleichen von 40. biß 50. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Kommt fast Niemand denn der aker bauw gehet bey uns sehr stark, dann ist ihre antwort die, die, größeren müßen arbeiten, die kleineren dann zu hause bleiben und gaumen, |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Von dem Schulfond weiß ich Nichts und von Stifftung nichts; |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Theils aus dem Ehmaligen oberkeitlichen Schloß Lands huth, Theils aus dem gemeinen sekel deß Dorfschaffners, Theils auch aus liegenden gründen, |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Kirchen guth Nichts Vereiniget Armen guth auch Nichts |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Bekommen die Kinder bey ausgang der winterschulen, aus deß Dorfschaffners Sekel, denen kinderen wo schreiben und läsen jedem 2. bazen denen wo buchstabieren 1. bazen und denen wo das a. b. c. lehrnen 2. kreüzer bringt ohngefehr ein Jahr für das andere 18. Bernkronen |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Deßen zustand ist noch guth, und erst Vor 6. Jahren ist wegen Mangel an plaz der Schul kinder noch eine Neüe Schulstuben gemacht worden, aber plaz ist es nur für Ein Schul lehrer darinn zu wohnen, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die ganze gemeinde |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Für Beyde Schul Diener an geld 28. Bernkronen; getreide 8. Mütt Dinkel, an Wein; Nichts; Holz nach Noth durfft aber daßelbe müßen wir Entweder selbst in dem wald holzen oder jemand darfür bezahlen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
Die 8. Mütt Dinkel müßte ein jeweiliger Landvogt auf Lands huth von den bezogenen zehnden oder bodenzins denen Schul lehreren alle Jahr Fronfästlich Entrichten und ihnen allemahl noch darzu 5. pfund geld geben so thut zusamen 6 Bern kronen. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Aus dem Dorfschaffner sekel zahlt ein jeweiliger Dorfschaffner an geld 19. Bern kronen |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
||[Seite 4] Nichts; |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
Zusamen gelegten gelderen der Haus Vätteren; Nichts: |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Eine Rüthe in dem Wald Etwas mehr als eine halbe Jaucharten, |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Da es einem Schuldiener Erlaubt ist in der Anmerkung nach belieben noch Etwas Einzurüken so Nehme ich die Frechheit ein par zeilen unten an zu hefften, mann soll es also nicht für übel aufnehmen, |
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Unterschrift |
Also Unterschrieben von mir Jakob Schmiz, geringer Schul Diener in Uzenstorff den 5. ten Merz 1799. |