Ersigen (Transkription Nr. 1433)
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- Ersigen (Niedere Schule, reformiert)
02.03.1799
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ERSINGEN heißt der Orth wo die Schule gehalten wird. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zu der Kirchgemeind Kirchberg. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt BURGDORF. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
KANTON Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die entferntesten Häüser von der Schuhle sind nur 1/4tel Stund. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Gehören sonst keine Häüser zum Dorf. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Kinder sind in allem 100. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Niederösch, Kirchberg, Rütligen, Kernenried, Lißach. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Niederösch 1/2, Kirchberg 1/4, Rüthligen 1/2 Kernenried 1. Stund und Lißach 1/2 Stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt; Buchstabiert, Läsen, der Unterricht der Religion, in der Singkunst, Schreiben, Rechnen. Auswendig gelehrnt wird der Heydelbergische Catechismus, Hübners Historien, Stapfers Psalmen zu Bern. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schulen werden gehalten im Winter, von Martiny biß Ostern, im Sommer im Brachmonat eine Woch, und im Herbstmonat wieder eine Woch. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Sind in dieser Schule Bücher eingeführt, als; A, B, C, und lese-Buch für die Schweyzer-Jugend, das neüe Testament, Hübners Histori, Stapfers Psalmen, der Heydelbergische Catechismus |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorgeschrieben hat der Schulmeister selbst. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule dauret von 8 biß 11. Uhr Vormittag und Nachmittag von 1. bis 4. Uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in 4. Klaßen eingetheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Die Schule wurde bestellt durch ein Examen vom Pfarrer und etlichen Vorgesezten und dem jewiligen Richter zur Bestätigung vorgelegt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
der Schullehrer heißt Caspar Rütschy |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Heimiswyl. |
III.11.d | Wie alt? |
Alt 30. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Verheyrathet aber keine Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Jst 3. Jahr Schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher ware er bey seinen Eltern, und arbeitete auf der Küfer Profeßion. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt muß der Schullehrer so lange im Winter Schule ist, Kinderlehr halten am Sonntag, und bey Lychbegräbnißen daß behörige Gebätt verrichten. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 40. Mädchen 30. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 20. Mädchen 15. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Jst in Capital kr. 600. und in Land so {jährlich} Zins abtragt, kr. 10. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Jst weder mit Kirchen noch Armenguth vereinigt |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist eingeführt von einem Theil Abtrag des obigen Kapitals. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
deßen Zustand ist Baufällig. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Es ist nur eine Stube darinn Schul gehalten werden {kann}. die übrigen 2. Stübli dienen zur Wohnung des Schullehrers. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Für die Schulwohnung sorget der Verwalter des Schulfonds. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
a. An Holz nach Nothdurft aus der gemeinen Waldung. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
a. An Holz nach Nothdurft aus der gemeinen Waldung. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Ersingen den 2ten Merz 1799. |