Schwanden (Transkription Nr. 1446)

Schulort: Schwanden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, fol. 192v-193
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Thun
Agentschaft 1799: Sigriswil
Kirchgemeinde 1799: Sigriswil
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Sigriswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schwanden (Niedere Schule, reformiert)

17.03.1799

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

dorff schwanden: samt umligenden 15 Heüßeren: Ein Viertelstund weit

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sigrißweil Gemeind

I.1.d In welchem Distrikt?

Thun!

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

oberland

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die obgemelten 15 Heüßer Heißen Auff der Halten: Am Beywäg Auff dem Bühl: Bößenzälg etc.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

ohngefehrd zwanzig

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Tschingel ein Halbe stund. Emdorff 1. stund. sigrißwyl 1 st. Merligen 1 1/2 st.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren: Läßen: der Chatechißmus ußen lehren: Capitel im Neüen testamet psalmen: singen: schreiben. etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im winter. ohngefehrd 5 monnat und im sommer alle wochen 1 tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

das Neüe Testament, der Heidelbärger das psalmen buch. etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

ohngefehrd 5 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Der pfarher des orts

III.11.b Wie heißt er?

Christen von Gonten: von schwanden

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

70 Jahr alt. Künfftigen Herbst:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ohngefehrd 47 Jahr: dazwüschen 6 Jahr darzwüsch sind hier 3 andere gewäßen

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey vadter und mutter zu schwanden

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Feld arbeit. auch noch Jetz

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Knaben 39. mägtlin 33. Summa 72

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

ein stuben. diße müßen die Hauß vädter Erhalten

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

ein stuben. diße müßen die Hauß vädter Erhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

schul Lohn 13. kr. wirt Bezahlt vom Kirchen und armenseckel. auch von den Hauß vädtern

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Actum den 17ten Mertz 1799 Christen von Gonten schulmstr zu schwanden

Zitierempfehlung: