Kappelen (Transkription Nr. 1449)
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- Kappelen (Niedere Schule, reformiert)
06.03.1799
Beantwortung
der Fragen Über den Zustand der Schul zu Kappelen
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Kappelen |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
derselbe ist ein Hofe welcher zur Gemeind Wynigen in die Kirchgemeind und Agentschaft Wynigen zum distrikt Burgdorf und zum Kanton Bern gehört |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser Jnnerthalb des Umkreises der 1 Viertelstund sind Häüser 16 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Kappelen Anzahl der Kinder 17 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Wynigen entfernt 1 Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schul wirt gelehrt Buchstabieren Läsen Schreiben Singen und die Anfänge der Rechenkunst |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Schul wirt gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind A B C Buch Heidelbergercatechismus, Psalmen, Hübners Historien und Testament |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Vorschriften wärden von dem Lehrer gegemacht auch giebt er den Kindern geschrieb{ne} Büchlin zum abschreiben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schul daurt täglich 4 bis 5 Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder waren bisher noch nicht in eigentliche Klasen ein getheilt, |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
derselbe wurde von den Vorgesetzten und dem Pfarrer bestellt und Vom Oberamts mann in ||[Seite 3] Burgdorf bestätiget |
III.11.b | Wie heißt er? |
Er heist Hans Ullrich Oberbühler |
III.11.c | Wo ist er her? |
ist ein Bürger der Gemeind Wynigen |
III.11.d | Wie alt? |
Altt 30 Jahr |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hatt eine Frau und ein Söhnlein |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit 9 Jahren Schuldiener zu Kappelen |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Vorher diente er bey einen Baur als Knecht |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Lehramt in der Schul haltet er alle Sontage {im Winter} eine Kinderlehr fernner Leichten gebätte Läsen in der Kirchen an Communions tagen Auch die Abdankungen bey Feürs brünsten Jn der zwischenzeit beschäftigt er sich mitt Leinwäben |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder sind im Schulrodel aufgeschrieben 52. davon besuchen die Schul |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 30. Mädchen 21. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 22. Mädchen 12. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond ist keiner |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt ist keines eingeführt |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist der Verbeserung bedürftig |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
und soll aus dem Kirchen gut im baulichen Stand erhalten werden |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 4] a Wohnung im Schulhaus |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
||[Seite 4] a Wohnung im Schulhaus |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
I Anmerkung Zur Kirchgemeind Wynigen und zum hiesigen Schulbezirk gehört noch der Hof Lünisperg die dortigen Kinder werden aber wegen 6 Viertelstündiger Entfernnung von hier nicht in die hiesige Schul sondern in die zu Ursen bach geschickt wohin sie nur 1/4 stund zu gehen haben deshalb entrichtet dieser hat in die hiesige Schul nichts als seinen antheil aus dem Gemeind u Kirchengut, dargegen musen die Eltern welche Kinder nach Ursen bach zur Schul schicken sich mit dem dortigen Schulmeister des Lohns halb abfinden ||[Seite 5] II Anmerkung auch wärden oftmahls die wäge ab den Bergen durch Schnee und Eise Vor die Kinder in hiesige Schul Vngangbar gemacht |
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Unterschrift |
Kappelen den 6 Mertz 1799 Jahrs |