Kappelen (Transkription Nr. 1449)

Schulort Kappelen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 222-224v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Burgdorf
Agentschaft 1799: Wynigen
Kirchgemeinde 1799: Wynigen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Wynigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Kappelen (Niedere Schule, reformiert)
06.03.1799

Beantwortung
der Fragen Über den Zustand der Schul zu Kappelen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Kappelen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

derselbe ist ein Hofe welcher zur Gemeind Wynigen in die Kirchgemeind und Agentschaft Wynigen zum distrikt Burgdorf und zum Kanton Bern gehört

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser Jnnerthalb des Umkreises der 1 Viertelstund sind Häüser 16
der 2 Viertelstund sind Häüser 11
der 3 Viertelstund sind Häüser 31
der 4 Viertelstund sind Häüser 3

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kappelen Anzahl der Kinder 17
Furen Entfernung 1/4 Stund Anzahl der Kinder 4
Alchenbärg Entfernung 1/2 Stund Anzahl der Kinder 4
Sollberg Entfernung 1/2 Stund Anzahl der Kinder 2
Ferren berg Entfernung 1/2 Stund Anzahl der Kinder 5
Friesenberg Entfernung 1/2 Stund Anzahl der Kinder 2 ||[Seite 2] Häckligen 3/4 Viertelstund Kinder 7
h Häüsern 3/4 Viertelstund Kinder 5
i Hirsbrunn 3/4 Viertelstund Kinder 5
k 3 abgelegne Häuser 1 st Kinder 1

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Wynigen entfernt 1 Stund

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder waren bisher noch nicht in eigentliche Klasen ein getheilt,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schul wirt gelehrt Buchstabieren Läsen Schreiben Singen und die Anfänge der Rechenkunst

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Schul wirt gehalten
a von Anfangs Wintermonats bis bis gegen Ostern
b im Sommer wochentlich 1/2 Tag ausgenommen in grosen Werken

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind A B C Buch Heidelbergercatechismus, Psalmen, Hübners Historien und Testament

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften wärden von dem Lehrer gegemacht auch giebt er den Kindern geschrieb{ne} Büchlin zum abschreiben

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul daurt täglich 4 bis 5 Stund

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

derselbe wurde von den Vorgesetzten und dem Pfarrer bestellt und Vom Oberamts mann in ||[Seite 3] Burgdorf bestätiget

III.11.bWie heißt er?

Er heist Hans Ullrich Oberbühler

III.11.cWo ist er her?

ist ein Bürger der Gemeind Wynigen

III.11.dWie alt?

Altt 30 Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hatt eine Frau und ein Söhnlein

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Seit 9 Jahren Schuldiener zu Kappelen

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher diente er bey einen Baur als Knecht

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramt in der Schul haltet er alle Sontage {im Winter} eine Kinderlehr fernner Leichten gebätte Läsen in der Kirchen an Communions tagen Auch die Abdankungen bey Feürs brünsten Jn der zwischenzeit beschäftigt er sich mitt Leinwäben

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind im Schulrodel aufgeschrieben 52. davon besuchen die Schul

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30. Mädchen 21.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 22. Mädchen 12.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond ist keiner

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist keines eingeführt

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus ist der Verbeserung bedürftig

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

und soll aus dem Kirchen gut im baulichen Stand erhalten werden

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] a Wohnung im Schulhaus
b Land etwas mehr als 1 Jucharten
c Von denen zum Schulbezirk gehörigen Hööfen und Gütteren alljährlichen an dinkel Mütt 4 Ms 10 Haber Ms 10
d Geld aus dem Kirchengut kr. 4 dito von bestimten Häüsern bz. 10
e Holtz Klafter 7 1/2 von denen zum Schulbezirk gehörigen Höfen u Gütern

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

||[Seite 4] a Wohnung im Schulhaus
b Land etwas mehr als 1 Jucharten
c Von denen zum Schulbezirk gehörigen Hööfen und Gütteren alljährlichen an dinkel Mütt 4 Ms 10 Haber Ms 10
d Geld aus dem Kirchengut kr. 4 dito von bestimten Häüsern bz. 10
e Holtz Klafter 7 1/2 von denen zum Schulbezirk gehörigen Höfen u Gütern

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

I Anmerkung Zur Kirchgemeind Wynigen und zum hiesigen Schulbezirk gehört noch der Hof Lünisperg die dortigen Kinder werden aber wegen 6 Viertelstündiger Entfernnung von hier nicht in die hiesige Schul sondern in die zu Ursen bach geschickt wohin sie nur 1/4 stund zu gehen haben deshalb entrichtet dieser hat in die hiesige Schul nichts als seinen antheil aus dem Gemeind u Kirchengut, dargegen musen die Eltern welche Kinder nach Ursen bach zur Schul schicken sich mit dem dortigen Schulmeister des Lohns halb abfinden ||[Seite 5] II Anmerkung auch wärden oftmahls die wäge ab den Bergen durch Schnee und Eise Vor die Kinder in hiesige Schul Vngangbar gemacht

Unterschrift

Kappelen den 6 Mertz 1799 Jahrs
Hans Ullrich Oberbühler

Zitierempfehlung: