Zeglingen (Transkription Nr. 1475)
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- Zeglingen (Niedere Schule, reformiert)
14.02.1799
BEANTWORTUNG der Fragen über den Zustand der Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
ZEGLINGEN. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine eigene Gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Gehört zur Kirchgemein Kilchberg, Agentschafft Zeglingen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zum District Gelterkinden. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zum Kanton Basel. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
a. Kilchberg ein dörf 13 Häuser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Oltingen, Wenßlingen und Rünenberg. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Jede ligt eine Halbe Stund entfernt |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird in der Schule geschrieben gelesen und Buchstabiert. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schule wird Sommer und Winter gehalten, im im Winter 25. Wochen, im Sommer so lang weil sich Schüler einfinden. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
||[Seite 2] Schulbücher sind eingeführt. die Biblische Histori, das Testament, der Catachißmo, und das A. B. C. Buch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Jn der Schul wird Vorgeschrieben und Auswendig geschrieben. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schul dauret Täglich im Winter 6. Stund und im Sommer 4. Stund |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in 3. Klassen getheilt |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Schullehrer hat biß dahin der Pfarer und die Gemein bestelt, durch das geheime Mehr |
III.11.b | Wie heißt er? |
Heißt Hanns Bueß. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Und ist von Zeglingen. |
III.11.d | Wie alt? |
Jst Fünf und Vierzig Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Hat keine Familie, und keine Kinder; |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Und ist Fünf und ein Halbes Jahr Schulmeister |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Ein gebohrner Bürger von Zeglingen; war ehr dessen ein Thauner. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Jst neben dem Lehramt noch Agent. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Schulkinder. Es besuchen im Winter die Schule 45. biß 50. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 26. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 9. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] dergleichen ist nichts vorhanden. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Seine Ein künfte ist der Schullohn. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Jst mit Kirchen- oder Armengut nicht vereiniget. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jst eingeführt vom Kind des Tags Ein Rappen. |
IV.15 | Schulhaus. |
die Gemein hat ein eigen Schulhauß von Alters her gut im Stand, die Gemein thut es im baulichen Stand erhalten. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Gemein hat ein eigen Schulhauß von Alters her gut im Stand, die Gemein thut es im baulichen Stand erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld Fünf Gulden vom Deputaten-Guth, an Korn drey Viertel von abgeschafften Grundzinsen des Deputaten-Guts. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
nichts |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Zeglingen den 14. Febr: 1799. Bueß Schulmstr |