Balgach (Transkription Nr. 1492)
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- Balgach, Pfarrbericht (Niedere Schule, katholisch)
05.03.1799
Freiheit! Gleichheit!
Antworten Über den Zustand der schul.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Balgach |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Es ist eine eigene gemeinde |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu der von Balgach |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Zu dem des Unteren Rheinthals. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Zu dem Kanton Sentis |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
dermalen sind nur 2 haüser eine starcke viertelstunde von dem Dorf entlegen. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die Jsenriedt Mülle, und der schluch |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Zu Jedem eine Viertelstunde |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Von der Jsenriedt Mülle 3. Von dem schluch dermalen noch Keine. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Berneck — Marbach. Widnau Rebstein. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Auf Berneck eine stunde — Auf Marbach 3 viertel stunde — Auf Widnau und Rebstein eine starcke halb stund. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Lesen, und schreiben. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
nur in dem Winter: gemeinlich 20 bis 22 wochen. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Was ein Jedes Kind mit sich bringt. Catechismus andere geistliche bücher. Auch geschichten, Zeitungen, und brief & |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
diese macht der schuellehrer. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
vormitag 3 stunde. Nachmittag 3 stunde. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
So viel es noch der Altem Ordnung der Dingen hat seyn könen |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] Die Katolische Kirchen Angehörige! |
III.11.b | Wie heißt er? |
Johanes Jacobus Öhler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Balgach. |
III.11.d | Wie alt? |
33 Jahre |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ja — Er hat eine Alte Mutter, dermallen aber nur noch ein Kind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
3 Jahre. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Nirgends — sein beruf ist nebst der schule sein Kleines gütlein zu bearbeiten, und um des lohn andren Nachbaurer zu helfen. in diesem ist auch die beantwortung der folgenden fragen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Vor denen — bis 82 — auch bis 90 |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben meistens bis 50. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
ist keine schuel — weil keine stiftung vorhanden. und die meiste Kinder zu der hand arbeit müssen angehalten werden. freilich wurde es gut sein wen wenigstens 3 viertel Jahre Könte schuel gehalten werden — Aber ein Pfarer müste mit mehrer Volmacht versehen werden — um sie dazu anzuhalten, |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 3] Ja. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Der schuelMeister hat für seinen lohn Jede wochen so lang die schuel dauret 1 fl. 30 xr. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. |
Übrigens ist ein besonderes schuelhaus da, nur schade, das es seit deme es gebaut worden noch nicht bezalt ist — das gelt wurde von dem Kirchen gut genomen. dahero mus die gemeind für 702 fl: 38. [xr.] 3 de. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Übrigens ist ein besonderes schuelhaus da, nur schade, das es seit deme es gebaut worden noch nicht bezalt ist — das gelt wurde von dem Kirchen gut genomen. dahero mus die gemeind für 702 fl: 38. [xr.] 3 de. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
NB Auch hat der schuel oder schuelvogt alle Jahre in dem herbst bezogen für die schuel 3 bis 4 Eymer weisen wein, von dem gestifft zu St. gallen. |
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Unterschrift |
Dieses ist was man dermalen von dem Zustand der schuel anzeigen Kan. |