Habkern (Transkription Nr. 1543)
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- Habkern (Niedere Schule, reformiert)
Antwort auf die Fragen über den. zustand der Schule in Habkern.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Habkern. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
es ist Eine weitläüffige Thahlschafft. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
es ist eine Eigene Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirch-Gemeind oder Agentschafft Habkern. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Unterseen, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Oberland. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnnerhalb der 1ten viertelstund 42. Häüser, Jnnerhalb der 2ten 36. Häüser innderhalb der 3ten 23. Häüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
a Mittlere Bäüerth von hier kommen 46. Kinder Eine viertelstund. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabiren Lesen aus wendig. Schreiben singen Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
die Schul wird im Winter 18. Wochen gehalten von 20. Winterm: biß 25. Merz und im Sommer alle Samstag. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Heidelberger Wegweiser Fest-Lieder. Neüe Psalmen. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schullehrer macht den Kindern die vorschrifften. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
die Schul dauert Täglich ohngefehr 4. Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder gehen alle miteinander in die Schul. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
der Pfarrer und die Vorgesezte haben bißher den Schullehrer, bestellt den ienigen den man tüchtig hat erfunden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Joh. zur Buchen, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Habkern, |
III.11.d | Wie alt? |
60. Jahr, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
er ist ledig. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Schullehrer 13. Jahr, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
er war vorher Hier gewesen er war Granadier-Lieütenant vorher |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
er hat sonst keine verrichtung als seyn Mattland zu bearbeiten und seinem Hauswesen vorzustehen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
85. Sommer und Winter gleich, Knaben 48. Mädchen 37. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
||[Seite 2] Ja es ist ein Schulfond vorhanden seit ohgefährd 13. Jahren da er durch eine freywillige Beystür von den Haus-Vättern zusamengelegt und von der alten Regierung kr. 80. darzu gesteüert worden |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
stark ist er ohngefehr 2800. Pfund. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
seine Einkünfte fließen von Partikularen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
er ist von dem Kirchen und Armengut gesöndert |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgelt ist keines eingeführt, die Schulkinder zahlen dem Schullehrer nichts |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Schulhaus ist vor 30. Jahren Neü gebauen worden in der Mittlern Bäürth nahe beym Parrhaus, es ist nicht baufellig es soll im Frühling wieder Neü gedekt werden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
es ist eine Stube Nebenstube Kuchestübli und Kuche. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Gemeind muß für die Schulwohnung sorgen und selbige im baulichen stand erhalten |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
das Einkommen des Schullehrers ist alles an Gelt nemlich 25. kr. und 40. bz. Trinkgelt und wird bezahlt aus dem Schuhlseckel. sonst hat der Schullehrer aus keinen Quellen etwas zu beziehen. Holz bringen die kinder zum einheizen alle Tag Scheiterweise zu dem Schulhaus |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung |
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Unterschrift |
Gruß und Freündschafft. |