Schwanden bei Brienz (Transkription Nr. 1619)
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||
- Schwanden bei Brienz (Niedere Schule, reformiert)
II. SCHUL ZU SCHWANDEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
SCHWANDEN. eine Dorfschaft zur kirchgemeind u distrikt Brienz gehörig. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
zum Schulbezirk gehörigen Haüser 36. an der Zahl sind alle inner dem Umkreis einer 4telstund |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
bloß das dorf Schwanden. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
bloß das dorf Schwanden. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Schule zu Hofstetten eine kleine halbe Stunde sowie die zu Brienz. die zu Wyler eine kleine Stunde entfernt. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
wie bey Brienz. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
gleichfalls. außer die Sommerschule alle Sontag nach vollendetetem Gottesdienst. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
wie bey Brienz. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
ebenfalls. — außer die lezte Stunde nicht. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
ebenfalls. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
ebenfalls. der gegenwärtige Schulmeister heißt Melchior Meder, von Schwanden, 62. jährig. verheyrathet, hat 5. kinder. ist an dem Schuldienst 7. Jahr. war schon vorher zu Schwanden u hat neben dem Schuldienst keine Verrichtung als die Landarbeit dieser Mann übernahm die Schule, zu welchen sich niemand gebrauchen laßen wollte, auf Einreden der Pfarrers u der Vorgesezten, glaubt ale bey seinen zu nemmendem Alter diese ? {dienst} nicht lange mehr mit Nuzen versehen zu könen. u für seinen Theil seine Pflicht an dieser Schule ein Genüge gethan zu haben. |
III.11.b | Wie heißt er? | |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 2] die Schule wird insgemein von dem halben Theil der Kinder u darüber besucht. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
im Winter — beyderley Geschlecht in gleichem Verhältniß. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
im Sommer — wenig Kinder, meisten Mädchen, weil die knaben meistens auf den Alpen sind. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
Capital 10 kr. herrührend von einem Vermächtniß einer Frauen zu Schwanden u bestimmt den kindern den Zins davon an der lezten Schule auszutheilen. Denn hat die Dorfschaft Schwanden Antheil an dem allgemeinen Schulsekel der Kilchhöre Brienz. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wie bey Brienz. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schulhaus hat die dorfschaft kein eigenes: der jeweilige Schulmeister haltet die Schule in seiner Wohnung, ohne dafür etwas mehr an Einkommen zu beziehen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Schulhaus hat die dorfschaft kein eigenes: der jeweilige Schulmeister haltet die Schule in seiner Wohnung, ohne dafür etwas mehr an Einkommen zu beziehen. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Einkommen in allem kr. 11. bz. 15. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
a. der allgemeine Schulsekel liefert dazu: kr. 2. bz. 11. xr. 3 1/2. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |