Oberried am Brienzersee (Transkription Nr. 1621)

Schulort: Oberried am Brienzersee
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1455, zwischen fol. 270-272
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Oberland
Distrikt 1799: Brienz
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Brienz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Oberried am Brienzersee
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberried am Brienzersee (Niedere Schule, reformiert)

ANTWORTEN
über den Zustand der Schule an einem hienachgenannten Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

||[Seite 2] Der Name, wo, diß orts, die Schule ist, heißt OBERRIED

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Bestehet in Zweyen einandern ganz nahe ligenden Dörflein, sämmtlich, von 44. Häüseren.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirchgemeinde Brienz.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikte Brienz

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thun.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Benachbarte Schulen, seynd
a. die zu Niederried, untenher
b. die zu Ebligen, Obenher,
c. Jede, ist eine halbe Stunde, geradenwegs, davon entfernt.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Jn der Schule wird, überhaubt, gelehrt, die Religion oder die Anfänge derselben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jst gesezt, die Schule, im Winter, zu halten 20. Wochen. Jm Sommer aber jede Wochen 1. Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher seynd eingeführt.
a. Für Außwendig zu lehrnen, haubtsächlich, der Heidelbergische Catechismus.
b. Für Lesen zu lehrnen, haubtsächlich, das Nue Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften, um schreiben zu lehrnen, kan haben ein jedes Kind nach belieben.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jst gesezt, daß die Schule Täglich dauren soll 2. Stund vor, und 3. Stund nach, Mittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn Klaßen seynd die Kinder nicht getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 4] Den Schulmeister, hat, bisher, bestellt der Pfarrer u. Amtsmann; und zwar so, daß der Pfarrer den Schulmeister seiner Tüchtigkeit halber exammiert, der Amtsmann aber, ihne, Schulmeister, nach erfundener Tüchtigkeit, zu seinem Dienst erwehlt odr bestellt hat.

III.11.b Wie heißt er?

Gegenwertiger Schulmeister heißt Peter Glaus.

III.11.c Wo ist er her?

Jst von gemeldtem Oberried.

III.11.d Wie alt?

Jst alt 56. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Familie, nemlich 3. Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst Schullehrer 37. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst vorher gewesen zu gedachtem Oberried; Und hate gemeine Landarbeit für seinen Beruf.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Und neben dem Lehramte, seynd auch noch jezt diß seine Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 5] Schulkinder, so uberhaüpt die Schule besuchen, seynd 52.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 30
Mädchen 22.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer sollte das gleiche seyn.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 6] Vom Schulhaus oder Schulstube, welche ich, Schulmstr, bisher selbst geschaffet und darfür gesorget, erhalte ich Zins bz. 37. xr. 2. nemlich bz. 30. für den Winter, und bz. 7. xr. 2. für den Sommer.
Jedoch ist diß willkäürlich; denn es soll sonst die Gemeind für die Schulwohnung sorgen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers, ist zusammt, gemeldtem, Hauszins, Jährlich, kr. 17.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Fleüßt
a. Aus Stiftungen
b. Aus dem Gemeinen, welches zugleich auch Armen-Gut ist

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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