Obbürgen (Transkription Nr. 1630)

Schulort: Obbürgen
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 14-14v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Stans
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Nidwalden
Kanton 2015: Nidwalden
Gemeinde 2015: Stansstad
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Obbürgen (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

10.11.1800

Antwort auf die gemachten Fragen über den zustand der Schuhlen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

26 haüser
1/2 Stund.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Anzahl der Schuhl-Kinder Könte sich beylaüfig zwischen 20 und 30 Kindern belaufen, wenn sie fleissig erscheinen sollten

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Seyt dem alles zerstöhrenden neünten herbstmonat 1798 wurde keine Schule mehr gehalten. zur zeit der Schule aber lehrte der Schullehrer nach Willkühr. als — geschriebenes und gedruktes lesen, schreiben, und unterrichtete die Kinder in der Religion. Mit Anfang des Künftigen jahres aber (wenn es die Wiederherstellung des abgebranten pfrundhauses, der sonst ein dienlicher plaz erlaubt) soll die Schule wieder ihren Anfang nehmen. Da soll nach der Einrichtung der St Urbaner Normal schule der Grund gelegt werden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule ist von der Stiftung nur für den Winter bestimt, und zwar auf vier Monate; doch sind die Stunden der Schule nicht vorgeschrieben.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule ist von der Stiftung nur für den Winter bestimt, und zwar auf vier Monate; doch sind die Stunden der Schule nicht vorgeschrieben.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?

Der Kaplan est ist Sullehrer, heisst Melchior von Deschwanden, und ist gebohren im jahr 1773.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Die Einkünften deß Lehrerß sind Nach der Anzahl der Kinder bestimt, welche zugleich den Fond der Schule ausmachen. Denn jedeß Kind bezahlt wochentlich drey Schilling. Dies sind die Einkünften deß Lehrerß, und der Fond der Schule.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 2] Die Einkünften deß Lehrerß sind Nach der Anzahl der Kinder bestimt, welche zugleich den Fond der Schule ausmachen. Denn jedeß Kind bezahlt wochentlich drey Schilling. Dies sind die Einkünften deß Lehrerß, und der Fond der Schule.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 2] Die Einkünften deß Lehrerß sind Nach der Anzahl der Kinder bestimt, welche zugleich den Fond der Schule ausmachen. Denn jedeß Kind bezahlt wochentlich drey Schilling. Dies sind die Einkünften deß Lehrerß, und der Fond der Schule.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 2] Die Einkünften deß Lehrerß sind Nach der Anzahl der Kinder bestimt, welche zugleich den Fond der Schule ausmachen. Denn jedeß Kind bezahlt wochentlich drey Schilling. Dies sind die Einkünften deß Lehrerß, und der Fond der Schule.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

||[Seite 2] Die Einkünften deß Lehrerß sind Nach der Anzahl der Kinder bestimt, welche zugleich den Fond der Schule ausmachen. Denn jedeß Kind bezahlt wochentlich drey Schilling. Dies sind die Einkünften deß Lehrerß, und der Fond der Schule.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Obbürgen im Dstkt Stans den 10ten 9vbr 1800
Melchior von Deschwanden Kpln

Zitierempfehlung: