Rickenbach (Transkription Nr. 1632)

Schulort: Rickenbach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 198-199v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Gelterkinden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gelterkinden
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Rickenbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Rickenbach (Niedere Schule, reformiert)

22.02.1799

Beantwortung
Über die mir wegen dem Schuldienst vorgelegten Fragen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ein dorf
Rickenbach wo eine Schule gehalten wird eine Einige gemeind auß macht, und zu der Pfarr gemeind Gelterkinden gehörigt, im districkts gelterkinden im Canton Basel

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

der ab gesonderten Haüser und Höffe seind keine zu unsserer gemeind

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Buß ormalingen gelterkinden Jedes ligt ohngefehr eine Halbe Stund vom ort.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Catechesmus wie auch Lesen und Schreiben anfangs

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die schule wird nur im Winter Gehalten anfangs Winter, biß End deß Mertz

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind daß Testament, und andere zu Erbauung, der Kinder Nützliche Bücher

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schulmeister schreibt den Kindern in schrifften die sie mit Bringen

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Die Schule dauret Täglich 4 biß 5 Stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Schull Kinder sind in Classen getheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

derselbe ist biß her von der gemeind Bestelt worden

III.11.b Wie heißt er?

Baschi Hantschy Bürger der gemeind 63 Jahr alt ist ein Faimelin Vatter von 3 Kinder, und ist 1 Jahr Schullehrer und alle zeit in unserer gemeind wohnhafft gewessen, sein Beruff und Handwerck ist ein Passamenter welches er noch mit seiner Famile Neben dem Schuldienst Fortdreibt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 17
Mädchen 17

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der Gleichen ist nichts Vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt von Jedem kind p Wochen 1 Batzen

IV.15 Schulhaus.

Schulhauß ist keines Vorhanden, der Schullehrer Gibt die Stuben allwo sonst keine geschäffte vorgenomen werten, und darfür Erhelt er von Jedem kind daß die Stuben Schulle Besucht 10 Creützer Hauß Zins

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhauß ist keines Vorhanden, der Schullehrer Gibt die Stuben allwo sonst keine geschäffte vorgenomen werten, und darfür Erhelt er von Jedem kind daß die Stuben Schulle Besucht 10 Creützer Hauß Zins

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Einkomen deß Schullehrers dasselbe Bestehet auß 1 Viertzel Korn von Deputatenamt und Holtz daß man glaubt Fur die Schulstuben Hinlanglich genug zu sein, Welches Jeder zeit ab dem Hochwald genomen worden ist.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

der gleichen ist nichts vor Handen

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Zu Wünschen wäre es aber wan die Gesetzgäber denen Schullehrern Einen Besseren UnterHalt Bestimmen Thätten damit sich die selben Besser dem Schull dienst Widmen könten

Unterschrift

Rickenbach den 22ten Horing 1799
Basche Hantsche Schulmeister

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