Emmetten (Transkription Nr. 1633)

Schulort: Emmetten
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1465, fol. 16-17v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Waldstätten
Distrikt 1799: Stans
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Emmetten
Ort/Herrschaft 1750: Nidwalden
Kanton 2015: Nidwalden
Gemeinde 2015: Emmetten
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Emmetten (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule in der Gemeinde Emmetten.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Emetten auf einem Stunde hohen berge

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Weiler

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

bildet eine eigne Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

und selbst bestehende Kirchengemeine

I.1.d In welchem Distrikt?

in dem Distrikte Stans

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kantons Waldstätte.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Man schneidet sie in zween Theile. Jn dem Umkreise Des ersten Theils liegen 43 Häußer; in jenem des zweyten Theils liegen 45 Häußer — dern einige nicht mit Kindern, oder nicht mit Schulfähigen Kindern bevölkert sind. Weil der Schulort in der Mitte steht: so kann man die gerade Zahl annehmen, daß jeder Umkreis eine Viertelstunde von der Schule entfernt ist.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Der bezirk von 43 Häußern nenne ich den östlichen, jenen von 45 Häußern den westlichen Kreis.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

der östliche ist von dem Schulorte eine Viertelstunde und der westliche eben so weit entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Anzahl der Schulkinder aus Dem östlichen 27. und aus dem westlichen Umkreise 17.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

beyde Schulkreise im Durchschnitte sind entfernet
a gen Osten unmittelbar von der Schule Seelisberg Districts Altdorf
gen Westen auf gleiche Weise von der Schule beggenried Districts Stans

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

von Seelisberg 1 1/2 Stund — von beggenried 1 Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehret Lesen — Schreiben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird allzeit im Winter vom Jäner bis Ostern gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Bestimmte Schulbücher sind keine eingeführt. Einige lehren in dem Normalbüchgen von St. Urban; andere in geschriebene Papieren.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Weil keine gesetzlichen Vorschriften vorhanden seynd: so sind die bestehenden veränderlich, und richten sich nach den unüberwindlichen Vorurtheilen derjenigen, die den Schulmeister bezahlen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich fünf Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine andere als in die buchstabier, und Lese-Klasse getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.

Schullehrer haben wir keinen bestimten; man beschreibt jährlich einen solchen, der sich durch anständige Aufführung, durch die Probe seiner Kenntnisse im lesen und Schreiben empfiehlt.

III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein solcher Schulmeister wird der Gemeinde vorgeschlagen, und durch die Mehrheit der Stimmen bestellt, die Schule für einen Winter um übereingekomnen Lohn zu halten.

III.11.b Wie heißt er?

der wirklich angestellte nennet sich Joh. Anton in der Gand.

III.11.c Wo ist er her?

Von Altdorf, Distrikts gleichen Namens.

III.11.d Wie alt?

alt 24 Jahre

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

weltlichen und ledigen Stands.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

öfentlicher Schulmstr allhier das erste mal

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher hielt er sich in seinem väterlichen Hause auf. Both sich die Gelegenheit an: so hielt er privat Schule; gieng sie ab, so theilte er knechtliche Verrichtungen mit seinem Vater.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem gegenwärtigen Lehramte hat er keine andere Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder überhaupt 44 besuchen die Schule

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

diesen Winter Knaben 23
Mägdchen 21

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer kann keine Schule statt haben, weil mehrere Kinder in den Alpen, die andern theils zu häuslichen Geschäften nothwendig, theils einen Schulmstr zu halten nicht vermögen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] ist keine vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist diejenige Summa, die man dem Schulmeister verspricht, welche sodann auf die Schulkinder nach Proportion der Schulbesuchungen vertheilt wird.

IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines vorhanden

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine Schulstube in dem Pfarrhofe.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die Schulstube besorgt die Gemeindskassa.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des itzigen Schullehrers besteht in Geld, laut mit dem Schullehrer gemachten Vertrags für 12 gegenwärtige Winterwochen gulden 40

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

die Quelle, aus welche diese Summa enthebt wird

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?

aus dem willkührlichen beytrage eines lebenden Gutthäters gulden 10, und im Falle die Verwaltungs kammer von Schwiz lasst abfolgen, was unsre vormalige Oberkeit an die Schule gegeben, gulden 9.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

aus dem Kirchengut für die armen Schulkinder der Antheil Schullohn, so sie betrift.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

die Hausväter: jeder zahlt seinen gebührenden Antheil, bis die Suma gulden 40 gegleichet wird.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Schulmeister hat in andern Jahren bald 50, bald 60, bald 70, bald 100 Gulden gekostet. welche Sumen den Vätern als die Schule allzu beschwerlich gemacht, weil die Anzahl der Schulkinder sehr gering war.

Unterschrift

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