Rafz (Transkription Nr. 171)

Schulort Rafz
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 122-125
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Bülach
Agentschaft 1799: Rafz
Kirchgemeinde 1799: Rafz
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Rafz
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:
19.02.1799

ANTWORTEN.
AUF DIE FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

an jedem ort
Von Hans Jacob Graaf, Schulmeister Zu Rafz.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rafz.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Pfarrdorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Kirchgemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Eine eigene Agentschaft.

I.1.dIn welchem Distrikt?

Jm distrikt — Bülach.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Canton Zürich.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Heüser des ganzen Hauptdorfs Rafz — stehen jnnert dem Umkreis einer 1/4. Stunde beysamen.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zur Gemeind und also auch zum Schulbezirk gehören 2. Höfe — Solgen und Langen-Rith.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Jeder dieser beyden Höfe ist eine starke 1/4. Stunde Vom Hauptdorf entfernt.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der Schul-kinder ist dermahl.
Von Rafz. 108. Schuler.
Von Solgen. 10. Schuler.
Von Langen-Rieth. 7. Schuler.
Suma: 125. Schuler.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

||[Seite 2] Jnnert einer Stunden Wegs liegen folgende
Schulen. 1. die Schule zu Weyl 1/2. Stund
2. die Schule zu Hündwangen 1. Stund
3. die Schule zu Wasterkinden 1 1/4. Stund
4. die Schule zu Eglisau. 1. Stund
NB. die 3. ersten sin in gleicher Pfarrgemeinde Weyl

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt.
Jn die Erste gehören die, die im Namen-Büchli und Lehrmeister Lehrnen.
Jn die Zweyte die in der Zeügnuß u. Psalmenbuch Lesen.
||[Seite 4] Jn die dritte die im Neüen-Testament Lesen und Schreiben und Geschriebenes Lesen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird {in} der Schule Lesen und Schreiben gelehrt, und wie Vor alters her der Catechismus, und ausgewählte Psalmen, Gebätte und Lieder — auß dem sogenanten Weißen Bett-Büchlein — und dem Ano. 1769. von Bürger-Pfarrer Waser zu Bischoffzell Verferigtes Schul-Büchlein aus wendig gelehrnt.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

VON Martini bis OSTERN wird alle WerkTage Unausgesetzt Schulgehalten — auch ist die ganze Woche kein Urlaub-Tag oder halber Tag — von ostern bis Martini, wird alle Nach Mittage Schul gehalten — Ernd und Herbst ausgenohmen.
¢240¢¢ Die Repitir-Schul wird den Winter durch am Sonntag-Mittag und Montag-Morgen gehalten im Sommer nur am Sonntag-Mittag, ¢/240¢¢ ¢241¢¢ den Winter durch wird Wochentlich. 4. Mahl von. 6. bis. 8. Uhr abends Sing-Schule gehalten. ¢/241¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 3] Schul-Bücher sind folgende
1. Die gewöhnlichen Zürcherischen Namen-büchli
2. die Zürcherischen Lehr meister.
3. der Psalter.
4. das Zürcherische Zeügnuß-Buch.
5. das Bischofzeller Schulbüchlein.
6. das Neüe-Testament.
7 die Lobwaßerischen Sing-Psalmen.
8. die Größeren Schuller bringen getrukte und Geschriebene sachen zum Lesen Von Haus mit.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften nach denen die Schuler Schreiben Lehrnen, Verfertiget der Schulmeister selbst.
NB. Nur die Knaben Lehrnen Schreiben — giebt einige wenige Töchter die es Lehrnen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret 3. Stund Vormittag Von 8. bis 11. Uhr. und Nachmittag Von 1. bis 4. Uhr

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Hhr Examinatoren in Zürich.

III.11.bWie heißt er?

Hans Jacob Graaf,

III.11.cWo ist er her?

Bürger am ort.

III.11.dWie alt?

53. Jahre alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau u. 3. Söhne.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Seit Ano. 1766.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist in der Schule auferzogen, da seyn Vatter auch Schulmeister war.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nichts als im Sommer die Besorgung seiner wenigen Güter.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jn allem sind circa. 250. Kinder die noch unterrichtet werden.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter besuchen die Tag Schul.
65. Knaben.
60. Mädchen.
Sum: 125.
¢240¢¢ Die übrigen alle ungefehr ebenso Viele besuchen die Repetir-Schule — und werden in ||[Seite 5] in den Sonntäglichen Kinderlehren unterweisen bis ins 20.te Jahr. ¢/240¢¢

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer gehen meistens nur die kleinen Kinder in die Schule — etwa.
30. Knaben.
25. Mädchen.
Suma: 55.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

Aus dem Schulfond von Zürich jahrlich. 4. fl. aus dem Friesischen Vermächtnuß von Zürich zu 4. Jahren sind. 5. fl.

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Die Gemeinde hat kein Schulfond.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Das Armengut giebt jährlich 12. fl. aus, dar Von den ärmsten Schul-kindern der Schul-lohn ganz oder zum Theil bezahlt wird.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Tagschuler bezahlen wochentlich — so lange die Winterschule währt — 2. xr.
Für die Sommer Schule bezahlt die Gemeinde. 15. fl. ¢241¢¢ Die Singschul wird {von} den Schüleren bezahlt, für den Winter ist der ganzelohn. 10. ß.
||[Seite 6] Die Examinirten die am Sonntag darin gehen, bezahlen nichts — der ganze {Lohn} ist ungefehr. 10. fl. ¢/241¢¢

IV.15Schulhaus.

Die Schul ist im Gemeind Haus.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Die Schulstube ist in Mittelmäßigem Zustand.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jm Gemeind Haus ist die untere Stube allein der Schule gewidmet — die obere für die Versamlungen der Gemeind Bürger.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Für den Mangel einer Wohnung im Schulgebeüde, hat der Schulmeister keinen Hauszeins oder Ersatz, er wohnet in seinem eignen Haus.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Unterhaltung der Schulstube wird aus dem Gemeindgut bezahlt.

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Ganze Einkommen an Gelt ist etwa. 80. fl. an Frucht. 4. Müt. 3. Viertel. 1. Vierling Kernen und Roggen.
an Weyn Nichts.
an Holz. — Jedes Kind das in die Tag Schule geht bringt Täglich ein scheit Holz.
Die Gemeinde hat aber in sin künftig für die Schulstube Holz zulieferen.
NB. der Schulmeister hat genug Holz gehabt Bisher für die Schule und seyn Haus.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

||[Seite 7] aus dem Schloß Eglisau. 2. Müt — Kernen grundzinß
Von der Gemeind. 2. Viertel 1. Vierling 2. Müt 1. Viertel — Roggen grundzeins
Sum: 4. Müt. 3. Viertl. 1. Vierling.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Schul-Geld 80. fl.

IV.16.B.cStiftungen?

Nichts.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung.
1. Der Schulmeister hat Von WEIHNACHT, bis LICHTMESS. wo die Schul am Stärksten besucht wird, einen Helfer — den er selbst — mit Einwilligung des Pfarrers und Stillstands erwählt und besoldet Seit etlichen Jahren hat er einen Sohn zum gehülfen.
2. Von Wachtdiensten — und Gemeind werken war bisher der Schulmeister frey.

Unterschrift

Die Fragen so an den Schullehrer (oder Schulm.) Gemacht ist, hab ich so gut als es möglich ist, Beantworttet, und Geschrieben Von Hs. Jacob Graaf, Schulmeister Zu Rafz. den. 19.ten Febr. 1799.

Zitierempfehlung: