Eugstern [Äugstere] (Transkription Nr. 1865)
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- Eugstern [Äugstere] (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung
Jener, über die beschaffenheit der vorgelegten Fragen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Äügstern. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein hoff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Gehört zu der Gemeind Rüxau |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Agentschafft Rüxau |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
distrikt Sumis wald |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jm um kreiß der nächsten viertelstund 23. haüßer |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Äügstern wo die Schul ist sind kinder 5. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
||[Seite 2] Affoltern. 1/2 stund. Rothenbaum. 1/2 stund. Rügs bach. 1. stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren. leßen. außwendig lernen Catechismuß Psalmen Biblische Historien Schreiben wird schlecht besucht, Catechißieren auch so. zum Rechnen komt gar niemand zum {singen} sehr wenig |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Von anfangs Winter monath biß am 25 Merz. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Nahmenbüchli: Catechis muß neüetestament Psalmen bücher Hübnes Biblische Historien Gantings aus zug Catechetischen unterricht. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Erstlich buchstaben darnach, worte, so gibt mann Vorschrifften, oder lasst sie selbst etwaß abschreiben |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Fünf Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
nein keine eintheilung. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Sie würden in beysein einigen vorgesezte. Examiniert und von dem amts mann bestätiget |
III.11.b | Wie heißt er? |
Ulrich burkhalter. |
III.11.c | Wo ist er her? |
aus der gemeinde Rüxau. |
III.11.d | Wie alt? |
45. Jahr alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Fünf kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Fünf zehen. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
hat nur die gleiche Schul besorgt ist ein Schindel deck. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
arbeitet auf dem land und auch auf dem Handwerck |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
die Schul soll von 53. kindern besucht werden. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
||[Seite 3] Jm winten knaben 23. Mägtlein 30 Geschicht aber sehr unfleißig |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm sommer soll alle samstag Schul gehalten werden wird aber nur selten von einigen gar nicht besucht |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond ist keiner |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
nichts |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
seine ein künffte bestehen in 20. kr. die von der Gemeinde bezahlt werden |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
nein. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schul gelt zahlt kein Haus vatter. |
IV.15 | Schulhaus. |
daß Schul hauß ist anno 1786. neü erbauet worden worzu die Gemeind einen plaz hat erkauffen müßen. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
sehr gut |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Eine stuben zur Schule kuchi, und eine stuben zur wohnung und zwey obere gemächlin. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
falt wegg. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die Gemeind Erhaltet daß Schul hauß. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
in Gelt wie obgemelt 20 kr. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
von der ganzen Gemeind zusamen geschoßen |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
ist alles beantwortet in obigen und besonders daüber nichts zu melden. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
zum Hauß gehört ein gärtlein. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
keine. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |