Ossingen (Transkription Nr. 20)

Schulort Ossingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 3-4v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Benken
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Ossingen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Ossingen
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG DER VORGELEGTEN FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN IN OSSINGEN VON SCHULMEISTER, CONRAD FISSLER,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

OSSINGEN IST EIN FLEKEN

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

MACHT EINE eigene Pfarr oder Kirchengemeine aus, und ligt im Distrikt Benken u. CANTON Zürich.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Haüser, Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertel stunde ligen 6 Haüser.
Jnnerthalb der 2ten Viertelstunde ligen 9 Haüser,

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hausen ein Weiler 1. Vrtlstund entfernt, daher kommen Schulkinder — 7.
Geysenhart ein Weiler, 1. Vrtlstund entfernt, daher kommen Schulkinder. — 5.
Langenmoos ein Hof, daher kommen wegen einer 1/2 Stund entfernt, keine Schulkinder, weilen sie die nähere gelegene Schul in Trülliken besuchen.
Weerdhof, ein Hof eine 1/2 stund entfernt, da sind keine Schulkinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Entfernung, Kleinandelfinden, eine kleine Stund.
Trülliken eine Stund, Trutiken ein 1/2 stund.
Neünforn eine Stund, Gütikenhausen 3/4 Stund.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt, nämlich, Ältere und Jüngere.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen, u. Rechnen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr ununterbrochen gehalten nur in der Erndte 3. Wochen, u. im Herbst 3 Wochen nicht. ¢178¢¢ Auch wird wochentlich ein 1/2 Tag der Repetirschul für diejenigen Kinder gewidmet, die die täglich Schule nicht mehr besuchen, ¢/178¢¢
||[Seite 2] ¢177¢¢ AUCH WIRD NACH WOCHENTLICH 3 NÄCHTE NACHTSCHULE GEHALTEN in Üebung des Lesens und Singen, ¢/177¢¢ und ¢3579¢¢ an Sommer Sonntagen des Morgens, eine Stund vorhaltung des Gottes Dienst, eine Sing Üebung, und so nachmittag, eine Lese Üebung gemacht. ¢/3579¢¢

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind Schul-Lese Bücher. Namenbüchlein, Zeügnuß, Testament, Psalmenbuch nebst Zeitungsblätter, und Schulbriefen, zum Auswendiglernen, der kleine u. große Cathechismus, und das Waserische Schul-Büchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schullehrer, Schreibt den Anfängern die Buchstaben vor, und dann eine ganze Linnie, bis sie ihren eigner Namen richtig schreiben können, dann eine vom Schullehrer eigens geschriebene Vorschrift, z: b: Biblische Sprüche, zum vorlegen.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die erste hälfte der täglichen Schul dauret 3 Stund, und die andere Hälfte 4. Stund.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Denn Schulmeister hat das ehmahlige a. Examinator Convent in Zürich bestellt.

III.11.bWie heißt er?

Der jezige Heißt Conrad Fißler von Oßingen ist alt. 33 Jahr hat eine Fammile von 4 Kindern ist schon sint 14 Jahren Examinirter Schulmeister, aber bis auf den letzten Herbst nur als Gehülfe bey einem geringen gehalt vom Martine bis zur Ostern an hießiger Schule gestanden.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher bey seinen Eltern, und arbeitete auf den Gütern, auch widmete sich zu seinem jezigen berufe.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat jezt aber neben seinen Schulgeschäften fast keine zeit, zu andern Verrichtungen

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Es besuchen überhaupt die Schule des Winters 100 Schulkinder, nämlich 45 Knaben, und 55 Mädchen und des Sommers, 20 Knaben, und 15. Mädchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jst von diesen keines vorhanden, seine Einkünften fließen von Bürgeren, Kirchen, und Gemeingut.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Bürger bezahlen vom Kind wochentlich. 2 xr:

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Es ist ein neügebautes Schuhaus.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

befinden sich darinnen 2 Schulstuben, und für den Schullehrer, ein eigens Stübli, mit seiner Fammile zu wohnen, ohnentgeltlich, dafür muß der Schulmeister, in Reinlichen stand {un} terhalten, die Kirchen aber das Gebeüd,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

befinden sich darinnen 2 Schulstuben, und für den Schullehrer, ein eigens Stübli, mit seiner Fammile zu wohnen, ohnentgeltlich, dafür muß der Schulmeister, in Reinlichen stand {un} terhalten, die Kirchen aber das Gebeüd,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Schulgeld von denn Bürgeren Circa. 95 fl: aus dem Kirchengut 33 fl: und 5. Eimer Wein, aus der Gemeind Kaßen 16 1/2 fl. auch 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

Schulgeld von denn Bürgeren Circa. 95 fl:

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?

aus der Gemeind Kaßen 16 1/2 fl. auch 2. Fuder Holz aus dem Gemeind Holz.

IV.16.B.eKirchengütern?

aus dem Kirchengut 33 fl: und 5. Eimer Wein,

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Von diesem Schuleinkommen muß der Schullehrer, dem von der Gemeind Erwählten Schulgehülfen jährlich entrichten 27 fl: 2 1/2 Eimer Wein.

Unterschrift

Zitierempfehlung: