Seen (Transkription Nr. 201)

Schulort Seen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 141-142
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Seen
Kirchgemeinde 1799: Seen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Seen (Niedere Schule, reformiert)
15.02.1799

Beantwortung der Aufgegebnen Fragen Über den Zustand der Schulen,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Seen, Ein Dorf, eine eigne Gemeine,

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?

Jm Canton Zürich, Jm Districkte Winterthur,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der nächsten 1/2 Viertel Stund sind 16. Häuser,
Jn bezirck einer Viertel Stund sind 10 Häuser,

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ober-Seen Ein Dörflein, Ein 1/2 viertel Stund Kommen Kinder — 10. bis 15.
Höfe, Stocken, Ein 1/2 vrtl: Stund, Komen Kinder 4.
Etsperg, Ein viertel Stund, Kommen Kinder nur 1.
Sennhof, Ein viertel Stund Kommen Kinder — 3.
Aschenberg Ein viertel St: Kommen keine
Linsenthal Ein viertel St: auch keine

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Eidberg 3. viertel Stund,
Jburg 3. viertel Stund,
Winterthur, Ein halbe Stund,
Oberwinterthur, Ein halbe Stund,
Hegi Ein halbe Stund

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn 4. Klassen,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Singen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Schul Seen, Somer u: Winter, 18. bis 20. Wochen Sommer, 17-19. Wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Testament, Psalter, Zeügnuß, Lehrmeister, Nammen büchli, Waser büchli,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Aus den Psalmen, Historien, Lieder, u: Sprüchen,

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3. Stund u: Nachmittag 3: Stund,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Er ist bestellt worden von Hr: Examinatoren durch Examinieren,

III.11.bWie heißt er?

Heinrich Hofman Alters 66. Jahr,

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?

Heinrich Hofman Alters 66. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Sohn, Sohns-Frau, ein Kindskinds,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

23. Jahr,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Arbeit in Güteren,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter, Knaben, 30. bis 46.
Töchteren, 30. bis 45.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer, Knaben, 20. bis 30.
Töchteren 20. bis 35.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Jst keinen,

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

von Gemeind Kirchen u: Steürgut u: Kinderen,

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Vom Amt Winterthur Kirchen Gemein und Steürgut von jeglichem Schüeler Wochentlich 1 schilling

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 3] Schul-Stuben, ist Gmeind Stuben, die Gemeind sorget darfür,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 3] Schul-Stuben, ist Gmeind Stuben, die Gemeind sorget darfür,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Kernen Ein 2 Mütt vom Amt Winterthur,
Ein Mütt vom Kirchen Grundzins,
2 Vrtl:
Wein und Holz nichts,

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?

vom Amt Winterthur 5. lb.
vom Kirchengut 5. lb.
Gemeindskaßen 7. lb.
vom Steürgut für Sommer Schul 24. lb.

IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts dergleichen,

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 15. Febr 1799. Bescheindt, Heinrich Hofmann Schul-Meister Jn Seen

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