Iberg (Transkription Nr. 203)

Schulort Iberg
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1470, fol. 145-145v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Winterthur
Agentschaft 1799: Seen
Kirchgemeinde 1799: Seen
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Winterthur
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
16.02.1799

Antwort auf die Fragen über den Schull Zustand,

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Jburg ist eine Schull.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jn der Kirch Gemeind u: Agentschafft Sehen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

jm districk Winterthur.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Jm Kanton Zürich

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jm ganzen bezirck bis auf ein viertl Stund 22. Häuser

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Mulchlingen 1. Hof. 3. Haüser. 1. viertl Stund weit von daher 8. Kinder
Töbeli ein Hof. 1. viertl Stund. 2. Hauß. 2. Knaben.
Bolsteren ein Hof. 1. viertl Stund 2. Hauß. 2. Knaben.
Than ein Hof. 1/2. viertl Stund. 2. Hauß. 4. Kinder.
Monchs Weyer. ein Hof. 1/2. viertl stund. 2. Hauß. 3. Kinder.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

der Benachberten schulen bis auf eine Stund,

I.4.aIhre Namen.

Sehen. u. Eidtberg.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Es ist allweg eine halbe stund, von einer Schull bis zu der anderen

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen eingetheilt nach ihren Talenten,

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt, Buchstabieren, Lesen, Bäten, Schreiben, singen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schull wird Sommer. u: Winter gehalten,
Jm Winter nihmt sie den anfang mit Martins Tag. und dauret 18. wochen Jm Sommer wird sie mit Osteren angefangen, und dauret bis in den Spaten Herbst

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es sind bücher eingeführt Predig, Historien. Testamet, Psalter. Pslamen Zeügnussen, Lehrmeister, Fragstücklein, Nammenbuch,

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Es werden vorschrifften gemacht, aus dem alten u: Neüen Testament

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schull wird des Tags 6. Stund gehalten, vormittag 3. u: Nachmittag 3.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schullmstr. ist von den Examinatioren von Zürich bestehlt worden

III.11.bWie heißt er?

Johanes Boßhart.

III.11.cWo ist er her?

Von Jburg.

III.11.dWie alt?

alt. 33. Jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

die Haußhaltung besteht in 3. personen ein Knäblein

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Bey dem Lehramt. 8. 1/2. Jahr.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist allzeit zu Hauß gewesen, und war ein Taglöhner.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst den Schull geschäfften, nichts anders als die Hauß geschäfft.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schull Kinder Überhaupt. 42.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm winter Knaben. 25. und Töchteren. 17.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer Knaben 14. und Töchteren. 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 2] Schullgelt für jedes Kind in der wochen muß bezahlt werden. 1. ß.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Der Schullmeister muß die Schull halten in seiner eigenen wohnung,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus

Mit Martini aus Lobl. allmosenamt von Zürich. fl. 5
mit aus gang des jahrs, von daher, 5. fl.
Zu vier jahren aus der Friesischen vermächtnuß von Zürich. 5. fl.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?

¢3585¢¢ Aus dem Kirchengut für die Sontags Schull, 7. lb. ¢/3585¢¢

IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Daß holz wo ich bekomme ist aus einem Nacional holtz. der Detenrieter wald genant, Welches aber mit grossen Kösten nach hauß gebracht werden muß. Weilen der wald weit entfehrnt ist.

Unterschrift

Jburg Den 16ten Hornung 1799.

Zitierempfehlung: