Hünenberg (Transkription Nr. 2042)
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- Hünenberg (Niedere Schule, katholisch)
fragen, vber den zustand der schulen an Jedem orth. folgent die antwortung.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
die schule ist auff dem gemeindhauß hier zu hünenberg. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Jst eine Eigne gemeine. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
agent ist alda. bürger peter dägen, Jn der kirchen gemein kaam. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
distrikt, Züg. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canto waldstäten. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
vmkreiß der Nechsten viertel stund ligen. 41. heüßer. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
zum ganzen schulbezirke gehören dörfer. hünenberg, Moss, S. wolfgang Threliken vnd Reymat. welche ein viertelstund Entlegen, hinder hünenberg Gießen, Mathen, strimat vnd huobrein Eine kleine halbe stund. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
||[Seite 2] von der Ersten Entfernung komen kinder. 22. von der zweiten 20. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
solche schule, ist von der schule Zu kaam, vnd deren zu Rumendiken Entfernet, eine halbe stund, von deren zu holtzhüßern, vnd Niderwil, ein kleine stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der schul wird nur deütsch gelert, vom Namenbuoch an, biß beiss, vnd Canissj, vnd dane geistliche bücher, bratic, vnd andreß, samt schreiben. etc. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
wird nur 14. wochen winter zeit schul gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
schulbücher aber seind noch keine. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
vorschrifften, werden von zerschidenen alphabeten, versen von Sitenlehren vnd sätz brief zu schreiben gemacht. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 3] Es dauret die schule täglich 4. stunde, zwei stund vor, vnd zwei stund nach Mitag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
auch werden die kinder in zwei klaß gedeilt, nemlichen knaben beysammen, vnd mägdlen auch sogleich. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
bißhar ist der schulmeister von denen vorgesetzten alda, deütsch zu Lehren bestelt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
heißet Carl frantz gretener, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von hier gebürtig. |
III.11.d | Wie alt? |
seineß alters — 55. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Jst in deß vatters familie, hat vier kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
vnd ist schon 16. Jahr schullehrer. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
auch alle zeit hier geweßen. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
deßen beruof vorhär, vnd Neben seinem Lehramt ist, bauren arbeit Seine verrichtung. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 4] Es besuochen die schule 42. kinder nemlichen 22. knaben, vnd 20. Mädchen. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
schulstiftung ist keine, weil selbe gemeindß wegen, mit 20. müntz gl. Jeden winter belont wird. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Sonst kein schulgeld Eingefüöhrt. |
IV.15 | Schulhaus. |
schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
schulhauß ist daß gemeindhauß, Jn der driten, stube, vnd wird auch dieße schulstube, so wie daß ganze gmeind hauße, gmeindß wegen besorget, vnd in allem nöthigen vnderhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
nebst obigem. hat der schullehrer keine schuldmeßige Einkunfft: vnd auch Entgegen keine außgaben. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |