Meisterschwanden (Transkription Nr. 2046)

Schulort Meisterschwanden
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423. fol. 253v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Meisterschwanden
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Meisterschwanden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Meisterschwanden (Niedere Schule, reformiert)

VI.te Schule zu Meisterschwanden.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule zu Meisterschwanden, ist in der Mitte dieses, aus 440. Einwohnern bestehenden dorfs welches eine eigene Gemeine und Agentschafft ausmacht, Kirchgenösig nach Seengen, im Distrikt Lenzburg: Kanton Argau.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schulbezirk gehören keine, vom dorf abgelegene Haüser oder Höfe.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

die nächstgelegene auf 1/4. Stund entfernte Schule ist Fahrwangen; eben so weit dennweil, und auf 1. Stund entfernt ist Seengen.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

wie bey Seengen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?
II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister wurde, auf die weise wie Seengen, von der Herrschafft Hallweil bestellt.

III.11.bWie heißt er?

der Schulmeister ist Jacob Töbeli, von Meisterschwanden. 49. Jahre alt, verheirathet und hat 4. Kinder — er haltet 28. Jahr Schule; war stets in Meisterschwanden. den Sommer hindurch geht er dem Schärmausen nach — und hat sonst keinen andern beruff.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

die Schule wird dermal von 115. Kindern besucht
nemlich 67. Knaben u. 48. Mädchen — welche auch die Sommerschule besuchen.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Fliesstextantworten
Oekonomie

die Schule zu Meisterschwanden hate so wenig als die andern Gemeinen des Kirchspiels einen Schulfond, bis der dermalige wakre Schullehrer. Jacob Töbeli, nach eigenem nachdenkendem Triebe, auf folgende weise, einen anfänglich so sehr schwachen Grund dazu legte. am Neüjahrstag 1789. zeigte er seiner Schuljugend in einer herzlichen anrede; wie schön, nutzlich und Gottgefällig es wäre, wenn wohlhabendere, die so manchen Kreüzer zu ihrer Freüde häten, eingedenk ihrer armen Mitschüler, nach freyem willen, je an den Sontagen in der Kinderlehre. den winter hindurch, sich etwan einen Kreüzer abbrechen, und zu einer Schul Kasa zusammen legen wollten; aus deren man seinerzeit armen Schulern etwa bücher kauffen, oder auf andre weise etwas erleichteren könte etc. — Es gefiehl den Schuleren. Man liese jeden Sontag in der Schule ein Schüseli unter den Schuleren herumgehen; — das gesammelte wurde in ihrer Gegenwart gezehlt und eingeschrieben; So gieng es einige winter mit dem besten willen so fort, das allgemach ein Kapitälchen von 25. Gulden zusammenkam, und an zins gelegt werden konnte. — worauf denn in einer Gemeine mit samtlichen Hausvätern geredt, und da der Schlus genommen wurde, das diese SchulKase niemals mit dem Gemein-Gut vermischt, oder zu Reparationen des Schulgebaüdes angewandt: sonder einzig und allein ein Fond für die Schuler werden und bleiben solle: seye es, um arme Schuler zu unterstüzen, oder besere Einrichtung in dem Schulwesen selbst zutreffen. — So hate des Schulmeisters schöne idee bisher den gesegneten Fortgang, das nun allbeseits ein zins tragendes Kapital von 214. Gulden. 8. bazen beysammen ist. wobey das ruhmliche zusammen legen der Schuler bis her alle winter noch fortdaurt. — Von den zinsen wurde bisher nur einmal Gebrauch gemacht; nemlich, allen so schreiben wollten für einen winter das benöthigte Papier umsonst herzuschaffen: bey wenigen Jahren wird sich auch dieser Fond durch ein par Vermächtnise vermehren, welche 2. sehr betagte in der Gemeine allbereits rechtförmig testiert haben. — Möge diese vom Schulmeister getroffene anstalt ihm immerhin zum Segen, und zu seinem verdienten Lob gereichen! Umsonst ist bisher gehofft worden, das es in andern Gemeinen des Kirchspiels z Nachahmung erweken sollte.
Schulgeld ist keins eingeführt.
das der Gemeine zustehende Schulhaus, wird von ihr in gutem baustand erhalten, so wie das zur Feürung nöthige Holz gelieffret
auf dem oberen boden des Schulhauses befinden sich ein par arme Haushaltungen, von der Gemeine ohne Haus-Zins dahin gesezt.
die besoldung des in seinem eigenen Hause wohnenden Schulmeisters ist von der Kirche 16 1/2 Gulden an Gelt, und 7. viertel Bodenzins Kerne. von der Gemeine 20. Gl. an Gelt und 2 viertel Kerne.

Unterschrift

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