Alliswil (Transkription Nr. 2116)

Schulort: Alliswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 255v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Lenzburg
Agentschaft 1799: Alliswil
Kirchgemeinde 1799: Seengen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Boniswil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Alliswil (Niedere Schule, reformiert)

X.te Schule, zu Allischweil.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

die Schule zu Allischweil ist an dem auseren Eke, dieses (samt Schwaderhof) 194 Einwohner enthaltenden, kleinen Dörfgens, das aber eine eigene Gemeine und agentschafft ausmacht — im Kirchspiel Seengen; distrikt Lenzburg, Kanton argau

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu diesem Schul bezirk gehören die eine kleine 1/4 Stund entlegene 9. Haüser, des kleinen Weylers Schwaderhof oder Schwaderloch, welcher zur Gemeine Allischweil gehört 25. Kinder aus dem Schwaderhof besuchen die Schule zu Allischweil.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Jn der Entfernung von 1/2 Stund sind die Schulen zu Birrweil, Leütweil, und Bonischweil, u 3/4. stund weit die zu Seengen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

wie bey Seengen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Schulmeister wurde auf die weise, wie Seengen, von der Herrschafft Hallweil bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

der Schulmeister ist Rudolf Gloor, von Allischweil, 37. Jahre alt, verheirathet, hat 1. Kind haltet 6. Jahr Schule; sein sonstiger beruf und Erwerb ist, Baumwoll weben.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

die Schule besuchen von Allischweil und Schwaderhof 60. Kinder,
nemlich 29. Knaben und 31. Mädchen.
welche auch zur gesezten zeit die Sommerschule besuchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond und Schulgelt ist nicht.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulfond und Schulgelt ist nicht.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das vor einem Jahr von der Gemeine Allischweil und Schwaderhof, von Grund auf neüerbaute Schulhaüsgen, wird auch von ihr in baulichem Stand erhalten.
auf demselben hat der Schulmeister seine kleine wohnung unentgeldlich; da für er hingegen verpflichtet ist, die Feürung auf seine Kosten zu besorgen; da die Gemeine kein Holz hat

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

die besoldung des Lehrers ist
von der Kirche 12 1/2 Gulden an Gelt, und 4. viertel Bodenzins Kerne.
so denn zalt jeder Hausvater, 5. bazen, betragt 10. gl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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