Wittwil (Transkription Nr. 2124)

Schulort: Wittwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 5-7
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Schöftland
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Staffelbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Wittwil (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Schöfftland
Schule zu Wittwyl.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Wittwyl

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Schöfftland

I.1.d In welchem Distrikt?

zofingen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Aargau

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

zu dieser Schule gehören, das dorf Wittwyl. und der Bahlj Hoof. ein einziges Hauß, eine viertel Stunde von der Schule entfernt, in allem 50 Haüßer
die anzahl der Schulkinder belauft sich auf 65. wenigstens

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Staffelbach. Schöfftland. 1/4tel Stund, Bottenwyl, Hirrstall Holziken, Ürkheim. eine 1/2 Stunde
Anmerkung. die Schulen zu Bottenwyl, Wittwyl. Staffelbach und Holziken, liegen an den bequemsten Orthen in Jhme

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn dieser Schule alles gleich. wie zu Bottenwyl

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jn der Schule zu Wittwyl

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

auch so

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Melchior Fühlmann, von Wittwyl. 39 Jahr Alt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat acht Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seit Anno 1792. also ca. 6 Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist immer bey Hauße gewesen, und ernährte Sich so wie noch jez. neben der Schule, mit Baumwollen spinnen & Weben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine anderen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

ordinari 40 biß 45 Kinder, am Examen 65 biß 73

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 30 biß 35.
Mädchen 35 biß 40.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 5 biß 7.
Mädchen 6 biß 8.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jn Wit dieser Schule verhält es sich eben so

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn Wit dieser Schule verhält es sich eben so

IV.15 Schulhaus.

Hat kein Schulhauß. die Gemeind hat in einem gegenwärtig leer stehenden Privathauß eine Stube gemiethet. die einzig der Schule gewiedmet, und sonst zu nichts gebraucht wird. auch geraümig genug ist dabey heiter, warm, und gesunde Lufft hat
die Gemeinde bezahlt jährlich 5 gl. zinß darfür.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Gelt jährlich 30 gl.
an Getreid Nichts
an Wein Nichts.
an Holz Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

wird aus dem Gemeind-Guth bezahlt

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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