Reitnau (Transkription Nr. 2131)
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- Reitnau (Niedere Schule, reformiert)
- Reitnau (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
Kirch-Gemeinde Reitnau.
Schule zu Reitnau.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Reitnau |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein dorf |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigene Gemeinde, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Kirch-Gemeinde Reitnau |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
districkt zofingen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Aargau |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
die zu dieser Schule gehörigen Haüßer, ligen in dem Umfang einer viertel Stunde, biß an ein einiges Hauß |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Zu diesem Schulbezircke gehören. 1. das dorf Reitnau. mit den Haüßeren im Moos. und auf dem Grüttert. welches ein einzeles. Hauß auf dem Berge, eine viertel Stund weit ligt, von diesem dorf und zugehörigen Haüßeren. kommen in diese Schule. Kinder 124 |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Von dieser Schule ligen die benachbarten Schulen, entfernt |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
darinn wird gelehrt. Buchstabieren, Lesen, Singen, Schreiben und die ersten anfänge deß Religions-Unterrichts. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
dieselbe wird gehalten, von Martinj biß den 25. Merz diesen Sommer ward zum ersten mahl die Ordnung gemacht daß die Kinder anstatt am Samstag am Sontag die Schule zum repetieren besuchen sollen |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
das A. B. C. Büchlin, der Heidelbergische Katechismus, ein Religions Fragstücklj. zu Biel und Basel gedruckt, die Psalmen Neü-Testament Hübners Biblische Historien |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
der Schulmeister schreibt Seine eigene Handschrifft vor, welche zwar leslich. aber nicht nach der neüen Schreib-Art, auch unorthographisch ist |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich 6 Stund außert am Samtsag nur 3 Stunde im Winter |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
die Kinder sind in zwey Claßen eingetheilt. die Kinder der oberen Claß besuchen die Schule nur 2 halbe Tage. an dießen 2 halben Tagen bleibt dann die untere Claß zu Hauße |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
||[Seite 2] der Schulmeister ist bißher, nach gehaltenem Examen, von dem Pfarrer. dem Obrigkeitlichen Amtsmann vorgeschlagen, und von diesem bestellt worden |
III.11.b | Wie heißt er? |
Ulrich Müller. von Reitnau, 53 Jahr Alt |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat drey Kinder, davon aber nur noch eins minderjährig ist |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Seit 12 Jahren, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er hat 10 Jahre die Schule für Seinen vatter versehen, und. gibt Sich neben der Schule. mit Baumwullenspinnen ab |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Keine andere verrichtungen, als neben der Schule Sein Brodt mit Baumwullenspinnen zu verdienen |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Am lezten Examen waren 163 Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 79 |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
aüßerst wenige, ist nicht zu bestimmen |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
diese Schule hat keinen Schul Fond. ist auch kein Schulgelt eingeführt |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
diese Schule hat keinen Schul Fond. ist auch kein Schulgelt eingeführt |
IV.15 | Schulhaus. |
Es ist ein eigenes Schulhauß. das mit einem neüen dachstuhl versehen, aber sonst alt ist, und aus dem Kirchen Guth ausgebeßeret wird |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
a an Gelt fix gl: 36, 10 bz. aus dem Kirchenguth |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |