Birr (Transkription Nr. 2182)

Schulort: Birr
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1423, fol. 237r-243
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Brugg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Birr
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Birr
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Birr (Niedere Schule, reformiert)

I. Tabelle
über den Zustand der Schulen im Distrikt Brugg.
Kanton Argau

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Birr.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeinde BIRR.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum Dorfe Birr ||[Seite 2] noch die Fabrique Neühoff 1/4 Einwohner 400.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Alle Schulen in den Kirchgemeinden BirrWindischBrugg.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Buchst. u. Lesen. — Auswendiglernen v. Rel. büchern. Schreiben (zum theil) Singen. — Lesen geschr. Schrift (z. theil )

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 4] in die Landschulen halten sie sich nur des Winters — von 11. Nov. bis 25 Merz
Jm Sommer wird wöchentlich ein halber Tag Schule gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelberger. Gantings Cat. — Hübner (zum theil) Psalmen (z. theil). Br. Namenbuchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Landschulen. Hier galt legal keine andre Vorschrift, als die allgemeine Bernersche Landschul-Ordnung vom Jahre 1728.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Winterschulen auf dem Lande auch 6. Stunden den Tag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Landschulen.
durchgehends sind diese nach keinen wahren Claßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 6] Erwählung vom Bürger Pfarrer — und Ernennung vom vormaligen Oberamte Königsfelden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 5] Hs Ulrich Eichenberger.

III.11.c Wo ist er her?

Birr.

III.11.d Wie alt?

64. Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

erwachsene Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

14. Jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Landbau u. Schuhmacher. 18 Jahre Vichhirt.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Keine Vorleser in der Kirche.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Anzahl 84. Knaben 43. Mädchen 41.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 7] Kirchegut und Amtsgut

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 7] Kirchegut und Amtsgut

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

das reichere Schulkind bz. 10. das ärmere 5

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schulhaus — alt — Woh der Gemeinde.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulhaus — alt — Woh der Gemeinde.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 8] An Geld: Kirchegut Gl. 9. Schulgeld Gl. 30. Frucht: Kirchegut 12 Viertel gemischt. Gemeinde 4. Vtl. gemischt. — Holtz, nach Betä

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

||[Seite 8] An Geld: Kirchegut Gl. 9. Schulgeld Gl. 30. Frucht: Kirchegut 12 Viertel gemischt. Gemeinde 4. Vtl. gemischt. — Holtz, nach Betä

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 8] An Geld: Kirchegut Gl. 9. Schulgeld Gl. 30. Frucht: Kirchegut 12 Viertel gemischt. Gemeinde 4. Vtl. gemischt. — Holtz, nach Betä

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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